Neckarsulm. Der Lebensmittel-Discounter Lidl gerät in der Datenschutz-Affäre um geheime Krankenakten von Angestellten immer mehr unter Druck. Datenschützer haben der Lidl-Zentrale eine umfangreiche Frageliste geschickt. Zudem wurde der Deutschland-Chef gefeuert.
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In der Krankenakten-Affäre hat der Discounter Lidl am Montag erste Konsequenzen gezogen. Wie das Unternehmen in Neckarsulm mitteilte, wurde Deutschland-Chef Frank-Michael Mros mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden. Damit ziehe der Vorstand Konsequenzen aus den jüngsten Vorwürfen zum Datenschutz. Mros hatte im Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» die Existenz der Krankenformulare bestätigt. Die Formulare würden aber seit Mitte Januar nicht mehr verwendet, sagte er.
Nachfolger von Mros soll nach Firmenangaben Jürgen Kisseberth werden, der seit über zwei Jahrzehnten in unterschiedlichen leitenden Funktionen im Unternehmen tätig ist.
Datenschützer eingeschaltet
Unterdessen leitete die baden-württembergische Datenschutzaufsichtsbehörde eine Überprüfung des Unternehmens ein. Damit wolle die Behörde insbesondere feststellen, ob und wieweit auch andere als die bislang genannte regionale Lidl-Vertriebsgesellschaft Krankheitsdaten von Mitarbeitern erhoben und genutzt haben, teilte das Innenministerium in Stuttgart mit. Die Konzernzentrale in Neckarsulm müsse den Datenschützern dazu einen «umfangreichen Fragenkatalog» beantworten.
Vonseiten der zuständigen Staatsanwaltschaft Heilbronn gibt es bislang keine Ermittlungen gegen das Unternehmen. «Ein strafrechtliches Vergehen liegt aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor», sagte Staatsanwalt Harald Lustig auf ddp-Anfrage. Dazu fehlten einerseits die Voraussetzungen etwa, dass die Daten gegen Geld erhoben wurden. Zudem könne die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nur auf Antrag tätig werden.
Am Wochenende war bekanntgeworden, dass Lidl die Krankheiten von Mitarbeitern systematisch in firmeninternen Unterlagen festgehalten hatte. Das Unternehmen setzte dazu offenbar bundesweit Vordrucke ein, in denen der «Grund der Krankheit» eingetragen werden sollte. (ddp)
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