Nürnberg. Für die Mitarbeiter bedeutet das Aus für das Versandhaus Quelle sehr wahrscheinlich den Weg in die Arbeitslosigkeit. Auch für Kunden gibt es Konsequenzen. Wer jetzt bei einer Bestellungen im Voraus zahlt, könnte zum Gläubiger werden.

Der Versandhändler Quelle steht vor dem endgültigen Aus. Bisher war von der Insolvenz für die Kunden kaum etwas zu spüren. Nach der gescheiterten Rettung werden die meisten Mitarbeiter nun Ende Oktober freigestellt. Die Lager des Traditionsunternehmens sollen geräumt werden. Was bedeutet das für die Verbraucher? Einige Fragen und Antworten:

Worauf sollten Verbraucher jetzt besonders achten?

Auf keinen Fall sollten Kunden ihre Bestellungen per Vorkasse bezahlen, rät Ute Bitter von der Verbraucherzentrale Hessen. «Die Überweisung nach Erhalt von Ware und Rechnung ist der einzig gangbare Weg.»

Was passiert, wenn ich per Vorkasse bezahlt habe?

Wer im Voraus bezahlt und keine Ware mehr erhält, der wird laut Bitter zum Gläubiger des Unternehmens. Meist gehen Kleingläubiger mit Ansprüchen an die Konkursmasse leer aus. Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch eine Nachnahme ist eine Form der Vorkasse. Wer den Paketboten an der Tür bezahlt und erst dann merkt, dass der bestellte Pullover ein Loch hat, der bleibt erst einmal auf der Ware sitzen. Der Verbraucherschützerin zufolge wird bei Quelle in der Regel aber per Rechnung bezahlt: Es dürften also nur relativ wenige Kunden ein Problem mit der Vorkasse haben.

Bekomme ich laufende Bestellungen jetzt überhaupt noch?

«Wenn man eine Auftragsbestätigung bekommt, kann man davon ausgehen, dass man die Ware bekommt», sagt Bitter. Bereits geschlossene Verträge müsse Quelle einhalten. Aber Vorsicht: Wer Online bestellt, bekommt zunächst nur eine Eingangsbestätigung. Erst wenn der Versandhändler zusagt, dass er die Ware schickt, gilt der Kaufvertrag als geschlossen.

Was wird aus meinem Umtauschrecht?

Ein gesetzliches gesichertes Umtauschrecht gibt es nicht, wie Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt. Es handelt sich demnach um ein Kulanzangebot des Händlers. Ansprüche wegen Mängeln können die Kunden beim Insolvenzverwalter geltend machen. Es ist aber unsicher, ob diese noch bedient werden können.

Was passiert mit Gutscheinen?

«Die Verbraucher sollten Gutscheine so schnell wie möglich einlösen», sagt Bitter. Am besten probieren Kunden es in den Quelle-Läden. Wenn Quelle abgewickelt ist, gelten für Gutscheine die gleichen Regeln wie bei der Bezahlung per Vorkasse.

Was ist mit Gewährleistungsansprüchen und der Garantie?

«Im schlimmsten Fall laufen die Gewährleistungen ins Leere», sagt Verbraucherschützerin Bitter. Wenn es den Händler nicht mehr gibt, ist erst mal keiner da, der dafür geradesteht. Anders sieht es mit der Garantie des Herstellers aus: Sie ist von der Quelle-Pleite nicht betroffen, wie Evelyn Keßler erklärt. Allerdings sind die Bedingungen meist schlechter. So kann es sein, dass der Hersteller ein Ersatzteil für die Waschmaschine kostenlos liefert, aber Anfahrt und Arbeitszeit in Rechnung stellt. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt außerdem einen genauen Blick auf die Garantiekarte: Stammt die Erklärung nicht direkt vom Hersteller, sondern von einer Quelle-Eigenmarke wie zum Beispiel Privileg, wird auch hier der Ansprechpartner fehlen.

Müssen Kunden Ihre Raten oder Rechnungen trotz der Abwicklung noch zahlen?

Es gilt: «Verträge sind einzuhalten.» Nach Auskunft der Verbraucherschützerin Bitter muss ein Kunde die erhaltenen Waren auch bezahlen. Die Ratenzahlungsverträge sind in der Regel mit Banken geschlossen und von der Quelle-Pleite unberührt.

Gibt es die Quelle-Restbestände jetzt als Schnäppchen zu kaufen?

Das weiß auch Verbraucherschützerin Bitter nicht: «So etwas ist die Entscheidung des Insolvenzverwalters.» (ap)