Düsseldorf. Verbraucherzentrale klagt gegen Preiserhöhungen bei Vodafone. Kunden müssen der Sammelklage beitreten. Gehen Kunden anderer Anbieter leer aus?

Es war im November 2022, als Vodafone erste Festnetzkunden über eine Preiserhöhung von fünf Euro pro Monat ab 1. Mai 2023 informierte. Auch andere Telekommunikationskonzerne gaben gestiegene Kosten an Kundinnen und Kunden weiter. Vor Gericht zieht die Verbraucherzentrale mit einer Sammelklage aber nur gegen Vodafone.

„Wir halten die Preiserhöhungen von Vodafone für unwirksam“, sagt Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld.“ Um den betroffenen rund zehn Millionen Festnetz-Kunden von Vodafone die Chance zu geben, die aufgeschlagenen Beträge wiederzubekommen, ziehen die Verbraucherschützer vor das Oberlandesgericht Hamm.

Sammelklage gegen Vodafone

Mit der Sammelklage setze man sich dafür ein, dass Millionen Vodafone-Kundinnen und Kunden Geld direkt erstattet werde. Die Hammer Richter müssen nun entscheiden, ob es statthaft ist, während eines laufenden Vertrags die Preise zu erhöhen. Die Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass die Anpassung ohne Nachverhandlungen mit den Kunden nicht möglich seien. Der vzbv verweist darauf, dass höhere Preise üblicherweise nur bei Neuverträgen durchgesetzt würden.

Vodafone ist aber nicht der einzige Anbieter, der an der Preisschraube gedreht hat. Auch 1&1 erhob für Festnetzanschlüsse einen Aufschlag, und Telefonica/O2 zog zu Jahresbeginn die Preise bei einigen Mobilfunktarifen an. Die Sammelklage, der sich nun alle betroffenen Kunden anschließen können, richtet sich aber nur gegen Vodafone. Man könne nicht gegen alle Unternehmen gleichzeitig klagen, heißt es zur Begründung beim vzbv. Man wolle zunächst einmal den „Vorreiter“ der Preiserhöhungen in die Schranken weisen.

Vodafone verweist auf gestiegene Kosten

In der Düsseldorfer Konzernzentrale betrachtet man das Vorgehen freilich mit einigem Stirnrunzeln. „Im vergangenen Jahr haben wir die Preise im Festnetz angepasst und dabei die Leistung für unsere Kunden erhöht“, sagte Vodafone-Deutschlandchef Philippe Rogge im April im Interview mit unserer Redaktion. Und er lieferte auch eine Begründung, warum die Festnetzpreise um fünf Euro angehoben wurden. „Die Kosten für Telekommunikationsunternehmen sind signifikant gestiegen. Zum Beispiel für Komponenten und Strom. Auch wir zahlen jetzt pro Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag mehr für Energie.“

Ein Vodafone-Sprecher verwies am Dienstag auf Anfrage auch auf die Wettbewerbssituation. „Der Großteil aller deutschen Unternehmen hat in den vergangenen Monaten inflationsbedingt seine Preise erhöht“, sagte er. Vodafone habe lange versucht, sich „gegen diesen Trend zu stellen. Allerdings müssen auch wir aufgrund stark gestiegener Kosten unsere Festnetzpreise (Kabel und DSL) moderat anpassen.“ Die rechtlichen Voraussetzungen dafür, so der Sprecher, habe Vodafone entsprechend in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen.

Verbraucherzentrale: Vodafone fehlt die rechtliche Grundlage

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen argumentiert dagegen, dass eine „rechtliche Grundlage“ für die Erhöhung fehle und nutzt erstmals das Mittel der Sammelklage, um dagegen vorzugehen. Der Bundesgesetzgeber hat das Instrument geschaffen, das seit Mitte Oktober zur Verfügung steht. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. „Dadurch können ihre Ansprüche nicht verjähren“, teilt der vzbv mit.

Da der Verband nur Vodafone verklagt, können sich auch nur Kundinnen und Kunden des Düsseldorfer Konzerns der Sammelklage anschließen. Sollte das Oberlandesgericht Hamm im Sinne der Verbraucherzentrale entscheiden, winken ein Schadensersatz oder eine Rückerstattung – aber nur für jene, die sich der Sammelklage angeschlossen haben.

Nur Teilnehmer der Sammelklage können auf Entschädigung hoffen

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Trotzdem sieht der vzbv die Rechte der Verbraucher gestärkt. Im Gegensatz zur Musterfeststellungsklage, die bislang schon möglich war, müssen die Betroffenen nach einem für sie positiven Urteil nicht erneut vor Gericht ziehen. Die Verbraucherschützer setzen auf eine Signalwirkung. Sollte das Hammer Gericht der Sammelklage folgen, so die Hoffnung, würden andere Anbieter bei Preiserhöhungen in laufenden Verträgen vorsichtiger werden.