Hamm/Düsseldorf. Auf das Telekommunikationsunternehmen Vodafone rollt eine Sammelklage zu. Den Verbraucherschutz machten einige Preiserhöhungen stutzig.

Wegen Preiserhöhungen im Festnetz-Internet sieht sich der Telekommunikationsanbieter Vodafone mit einer Klage von Verbraucherschützern konfrontiert. Die Teuerung laufender Verträge sei unzulässig, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mit.

Eine Klage sei beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht worden. Es ist eines der ersten Verfahren, das sich auf ein Mitte Oktober in Kraft getretenes Bundesgesetz bezieht. Vodafone-Kunden können sich somit an einer neuen Form der Sammelklage beteiligen, indem sie sich in ein Klageregister eintragen. Das wird wohl in einigen Wochen eröffnet.

Vodafone begründet Erhöhung mit steigenden Kosten

Vodafone hatte im Frühjahr damit begonnen, die Preise für alle seine Festnetz-Tarife für Kabel und DSL um fünf Euro pro Monat anzuheben. Für Gigabit-Kabelkunden etwa ging es im Monatspreis von 40 auf 45 Euro hoch. Insgesamt waren rund zehn Millionen Kunden betroffen. Um Mobilfunk-Kunden und Glasfaser-Festnetzverträge ging es nicht.

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Vodafone betont, sich an geltendes Recht gehalten zu haben. Das Unternehmen begründet die Anhebung mit höheren Kosten etwa für Energie und für Materialien. Der Großteil der deutschen Unternehmen habe in den vergangenen Monaten inflationsbedingt Preise erhöht, sagt ein Firmensprecher. „Wir haben lange versucht, uns gegen diesen Trend zu stellen.“ Wegen stark gestiegener Kosten habe man die Festnetzpreise aber „moderat anpassen“ müssen. „Wir legen auch in Zukunft Wert darauf, dass unsere Festnetzkunden Breitband-Internet, TV und Festnetz-Telefonie zu erschwinglichen Preisen nutzen können.“

Sonderkündigungsrecht von Vodafone reicht den Verbraucherschützern nicht aus

Tatsächlich wurde es in diesem Jahr auch bei anderen Telekommunikationsanbietern teurer, zum Beispiel bei 11. Gegen diese Firmen richtet sich die Sammelklage nicht. Man könne nicht gegen alle Unternehmen gleichzeitig klagen, sondern weise nun erstmal den Preiserhöhungsvorreiter Vodafone in die Schranken, heißt es vom vzbv.

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Der Telekommunikationsanbieter hat seinen Kunden bei den Preiserhöhungen zwar ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das aber reicht den Verbraucherschützern nicht aus. Aus deren Sicht hätte die Düsseldorfer Internetfirma die Preise für laufende Vertragsverhältnisse nicht einseitig erhöhen dürfen, also ohne Nachverhandlungen mit den Kunden. Dienstleister setzen höhere Preise üblicherweise bei neuen Verträgen durch. Auch bei Bestandskunden drehen Firmen bisweilen mal an der Preisschraube, werden hierbei aber von Verbraucherschützern kritisch beäugt.

Sammelklage: 10.000 Menschen meldeten sich bereits beim vbzv

„Der vbzv hält die Preiserhöhungen von Vodafone für unwirksam“, sagt Verbandschefin Ramona Pop. Mit der Sammelklage setze man sich dafür ein, dass Millionen Vodafone-Kundinnen und Kunden Geld direkt wiederbekommen können. „Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld.“ Die Sammelklage mache es Verbraucherinnen und Verbrauchern leicht, sich gegen die Erhöhung zu wehren, sagte Pop. Bereits im Mai kündigte der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Klagevorhaben an, in den Wochen danach meldeten sich den Angaben zufolge mehr als 10 000 Menschen beim vzbv.

Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Vertragsverhältnis benachteiligt sehen, können sie bisher über den Weg einer sogenannten Musterfeststellungsklage Geld zurück bekommen. Das allerdings kann mühsam sein. Denn wenn das Urteil im Sinne der Verbraucher ausgeht, ist zwar eine unrechtmäßige Handlung einer Firma schwarz auf weiß bestätigt. Daraus ergibt sich allerdings kein direkter Zahlungsanspruch gegen die Firma.

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Danach muss der Bürger vielmehr selbst mit dem Unternehmen in Kontakt treten, es zur Zahlung auffordern und gegebenenfalls erneut verklagen. Vor Gericht hat er dann zwar gute Karten. Dennoch dürfte die direkte Konfrontation mit einer Firma für viele Verbraucher eine hohe Hemmschwelle darstellen.

Verfahren gegen Vodafone kann Signalwirkung haben

Mit der neuen Sammelklage verbessert sich die Position des Verbrauchers. Nach einem für ihn positiven Urteil bestellt das Gericht einen sogenannten Sachwalter, der von dem unterlegenen Unternehmen Geld erhält. Er prüft die Ansprüche der Verbraucher und überweist ihnen dann einen Betrag. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen also nicht mehr selbst die Konfrontation mit dem Unternehmen suchen, sie haben es deutlich einfacher als früher.

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Dem Verfahren gegen Vodafone wird eine gewisse Signalwirkung an die Wirtschaft beigemessen. Es geht zwar nur um fünf Euro pro Monat, die jeder Kunde zurückbekommen könnte. Je nachdem wie viele Kunden mitmachen, könnte es für Vodafone bei einer Niederlage vor Gericht in Summe allerdings finanziell schmerzhaft werden. Zudem könnte eine Gerichtsentscheidung pro Verbraucher gewissermaßen eine abschreckende Wirkung haben - Firmen könnten bei Preiserhöhungen in laufenden Verträgen zukünftig vorsichtiger werden. (dpa)