Essen. Jobcenter müssen auch die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern voll übernehmen. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen entschieden. Bisher haben die Jobcenter nur einen Teil der Beiträge erstattet.
Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger haben Anrecht auf Erstattung der vollen Beiträge. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden. Betroffen sind Arbeitslose, die privat versichert waren und seit 2009 zum Basistarif versichert werden müssen. Die Jobcenter erstatteten bisher nur einen Teil der Beiträge. Das wertete das Sozialgericht als „systemwidrige Belastung”, die den Gleichheitsgrundsatz verletze. Schließlich können viele Betroffene nicht zurück in die Gesetzliche Kasse.
Im konkreten Fall muss das Jobcenter die vollen Beiträge für eine Mutter und ihre drei Kinder übernehmen. Weil sie die monatlich zusätzlich fälligen 306 Euro nicht zahlen konnte, hatte sie ihren Versicherungsschutz verloren. (Aktenzeichen S 31 AS 174/09 ER)