Witten. Die Anmeldung großer Hunde beim Ordnungsamt in Witten sorgt weiter für Diskussionen. Ein Fall landet nun sogar vor dem Amtsgericht.
Große Hunde müssen zusätzlich zum Steueramt beim Ordnungsamt in Witten angemeldet werden. Das scheint aber nicht jeder Hundehalter zu wissen. Nach der letzten Berichterstattung meldeten sich einige Leser, denen die Regel nach ihren Angaben unbekannt war. Ein Fall landet nun sogar vor dem Amtsgericht.
Zur Einordnung: Ende Dezember hatte die Stadt daran erinnert, dass bestimmte Hunde neben der steuerlichen Anmeldung bei der Steuerabteilung auch dem Ordnungsamt gemeldet werden müssen. Darunter fallen Vierbeiner, die eine sogenannte Widerristhöhe (erhöhter Übergang vom Hals zum Rücken) von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilo erreichen. Sie müssen innerhalb von sechs Wochen nach Haltungsbeginn gegen eine Gebühr von 25 Euro angemeldet werden.
Ordnungsamt Witten erhebt 157 Euro Bußgeld
Zuletzt hatte diese Redaktion Mitte April über einen Fall berichtet. Die Schlossers meldeten ihren Riesenschnauzer-Weibchen Frida verspätet an, weil sie eigenen Angaben zufolge erst aus der WAZ davon erfahren hatten. Prompt flatterte ihnen ein Bußgeldbescheid über 157 Euro ins Haus. Nun wandte sich erneut ein Leser an die Redaktion (Name bekannt). Er wurde bereits im März beim Gassigehen mit seinem Schäferhund vom Ordnungsamt kontrolliert. Dabei fiel auf, dass er sein Tier nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte.
Lesen Sie auch
- Witten: Warum Studierende ihr Essen jetzt selbst anbauen
- Schulstraßen: Wittener Ausschuss rät zu Sperrungen auf Probe
- 70 Autos in Witten zerkratzt: Schaden geht in die Tausende
„Ich wusste nichts von der Regel und habe auch zugegeben, dass ich es versäumt habe“, sagte der Leser. Das ist aber nicht das eigentliche Problem. Er soll nun noch einen Sachkundennachweis vorlegen. Auch das ist Teil der langjährigen Regel, wenn man einen Hund hat, der unter die oben genannten Vorgaben fällt. „Ich halte seit über 40 Jahren Schäferhunde“, sagt der Wittener. Er verwies das Ordnungsamt dabei auf das Landeshundegesetz. Demnach entfalle ein solcher Nachweis, wenn man bis zum Jahr 2003 schon mehr als zehn Jahre einen großen Hund anstandslos und nachweisbar gehalten habe.
+++Folgen Sie jetzt auch dem Instagram-Account der WAZ Witten+++
„Mir wurde dann gesagt, dass es diese Übergangsregel gar nicht gibt. Mir geht es nicht um den Nachweis, sondern um die Art und Weise, wie das Ordnungsamt kommuniziert.“ Man habe ihm gar nicht richtig erklärt, wieso er nun ein Bußgeld wegen des nicht vorhandenen Nachweises zahlen soll. Er hat Einspruch eingelegt und jetzt soll die ganze Sache vor dem Amtsgericht verhandelt werden.
In Witten sind 264 große Hunde gemeldet
Die Stadt hatte bereits bei vorherigen Berichterstattungen darauf hingewiesen, dass Bußgelder unausweichlich sind. „Verstöße gegen die Rechtsvorschriften müssen geahndet werden, allein schon wegen der Gleichberechtigung gegenüber allen Hundehaltern, die sich daran halten“, heißt es. Im vergangenen Jahr wurden in Witten 264 solcher Hunde ordnungsgemäß gemeldet. Mittlerweile wird laut Stadt im Steuerbescheid auf die Anmeldung beim Ordnungsamt hingewiesen.
Auch das Ehepaar Schlosser kann noch immer nicht verstehen, wieso sie eine Strafe zahlen müssen. „Sicher hat die Stadt einen Ermessensspielraum im Umgang mit Versäumnissen Ihrer Bürger, die keinen wirtschaftlichen oder anderen Schaden für die Stadt darstellen. Muss es immer gleich ein Bußgeld sein?“ Zumindest im Falle des WAZ-Lesers wird das nun vor Gericht geklärt.
Mehr Nachrichten aus Witten lesen Sie hier.