Witten. Michael Kapmeyer aus Witten trauert um seinen Hund. Jetzt trifft ihn auch noch ein Bußgeldbescheid des Ordnungsamts. Was steckt dahinter?
Michael Kapmeyer trauert noch immer. Am 19. Februar ist seine geliebte Hündin Sunny mit elf Jahren verstorben. Doch nun belastet ihn noch etwas anderes. Zehn Tage nach dem Tod seiner Vierbeinerin flatterte ihm ein Bußgeldbescheid des Ordnungsamts ins Haus. Er soll jetzt 157 Euro zahlen.
Die Stadt wirft ihm vor, seinen Labrador im Zeitraum von September 2019 bis zu ihrem Tod nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Unter anderem liege kein Hundeführerschein vor. Dieser ist für Tiere ab einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von über 20 Kilogramm verpflichtend. „Ich habe so einen Schein und habe diesen auch an die Stadt gesendet“, sagt Kapmeyer. Bei der Verwaltung kam er aber offenbar nie an. Kapmeyer: „Irgendwo muss der Schein hängen geblieben sein.“
Stadt Witten verweist auf Rechtsvorschriften
Der 45-Jährige ärgert sich aber gar nicht unbedingt darüber, sondern vielmehr über das Vorgehen. „Ich finde es wirklich pietätlos, dass so etwas erst nach dem Tod festgestellt wird und ich dann damit konfrontiert werde“, sagt der Einzelhändler aus dem Wiesenviertel. Er hätte sich gewünscht, dass die Stadt bereits auf ihn zugekommen wäre, als Sunny noch lebte. „So ist die Trauerphase noch einmal härter für mich.“ Aber wo liegt nun der Fehler?
Laut Stadt hat Kapmeyer den Hund bei der Steuerabteilung angemeldet, nicht beim Ordnungsamt. Das sind jedoch zwei Paar Schuhe, da beide Abteilungen andere Informationen brauchen. Mittlerweile stehe im Steuerbescheid auch, dass man das Tier ordnungsbehördlich anmelden muss. Auch damals hätte die Steuerabteilung Haltern diesen Hinweis schon gegeben und Info-Flyer verteilt. „Das war bei mir aber nicht der Fall“, sagt der Wahl-Wittener. Seitens der Verwaltung heißt es: „Die Hundehaltung von Herrn Kapmeyer wurde im Ordnungsamt erst bekannt, als er den Hund bei der Steuerabteilung abgemeldet hat und die Steuerabteilung es ans Ordnungsamt weitergeleitet hat.“
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Die Stadt hätte also vorher gar nicht aufmerksam werden können, so Sprecherin Lena Kücük. Verstöße gegen Rechtsvorschriften müssten geahndet werden, allein schon wegen der Gleichberechtigung gegenüber allen Hundebesitzern, die sich daran halten. Die Anmeldungsfrist liege bei sechs Wochen, „sofern es nicht triftige, nachvollziehbare Gründe gab, warum diese überschritten wurde“. Da Kapmeyer den Hund aber nie ordnungsbehördlich angemeldet habe, sei ein Ermessensspielraum nicht zu erkennen.
Wittener will mit Thema abschließen
Ein weiteres Problem: Der 45-Jährige erwarb seinen Sachkundenachweis, der nun auch vorliegt, erst acht Monate nach Anmeldung bei der Steuerabteilung. „Ich habe mir in diesem Zeitraum das Bein gebrochen und konnte den Hundeführerschein nicht machen. Als ich ihn hatte, habe ich ihn dann direkt der Stadt zukommen lassen“, sagt das Herrchen des verstorbenen Sunny. Und wie geht es jetzt weiter?
Michael Kapmeyer will sich mit dem Thema nicht mehr weiter herumschlagen. Er hat alle Unterlagen eingereicht und die Strafe bezahlt. „Ich habe keine Kraft mehr und möchte mich auf die schönen Dinge des Frühlings freuen“, sagt der City-Bewohner. Er will sich nur noch an die positiven Momente mit seinem Hund erinnern.
„Es war so schön zu sehen, wie viele Menschen ihr Beileid bekundet haben. Ich glaube, Sunny kannte mehr Menschen im Viertel als ich“, sagt Kapmeyer. Er beschreibt die Hündin als „32 Kilo pure Liebe“. Bei seinen Erzählungen kommen dem Inhaber des Ladens „Naturtuche“ immer wieder die Tränen. Bald folgt die Beerdigung. Als Andenken hat sich Kapmeyer die Pfote aus Gips nachmachen lassen. So soll ein Teil Sunnys für immer in Witten bleiben.