Witten. Große und gefährliche Hunde müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden. Das soll nun stärker kontrolliert werden. Aber es gibt eine Schonfrist.
Für die Haltung von besonders großen und von gefährlichen Hunden gibt es laut Landeshundegesetz besondere Regeln. Das Ordnungsamt der Stadt Witten wird deren Einhaltung verstärkt kontrollieren - in vier Wochen geht es damit los.
Große Hunde müssen beim Wittener Ordnungsamt gemeldet werden
Große Hunde, das heißt Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilo erreichen, sind beim Ordnungsamt der Stadt Witten innerhalb von sechs Wochen nach Haltungsbeginn gemäß dem Landeshundegesetz anzumelden. Die Tiere lediglich bei der Steuerabteilung für die Hundesteuer anzumelden, reicht dafür nicht aus. Wenn Halterinnen und Halter diese Frist versäumen, müssen sie ein Bußgeld bezahlen.
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Weiterhin muss für sogenannte „gefährliche Hunde“ (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen, auch untereinander) und Hunde bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasilerio, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen) noch vor Haltungsbeginn eine Haltungserlaubnis beim Ordnungsamt beantragt werden. Auch hier wird bei Nichtbeachtung ein Bußgeld verhängt.
Halterinnen und Halter können ihre Tiere vier Wochen lang straffrei nachmelden
Vor diesem Hintergrund haben Hundehalterinnen und Hundehalter nun vier Wochen Zeit, um möglicherweise versäumte Meldungen straffrei, d.h. ohne Verhängung eines Bußgeldes, nachzuholen. Danach wird der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) verstärkt Menschen mit Hunden kontrollieren.
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Für weitere Informationen wenden sich (angehende) Hundebesitzerinnen und -besitzer an die Mailadresse ordnungsabteilung@stadt-witten.de.