Witten. Der Rat der Stadt Witten hat eine neue Regelung der Hundesteuer verabschiedet. Profitieren sollen davon sowohl die Tiere als auch die Halter.
Es hatte sich schon angedeutet, jetzt ist es offiziell. Der Rat der Stadt Witten hat eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet. Demnach sollen die Gebühren für Hunde aus dem Tierheim unabhängig von ihrer Herkunft für ein Jahr entfallen. Nun gibt es aber noch eine weitere Erleichterung.
Die SPD-Fraktion hatte in einem ergänzenden Antrag gefordert, dass diese Regel unbefristet für Tiere gilt, die bereits ein Jahr oder länger im Tierheim Witten-Wetter-Herdecke leben oder schon zehn Jahre oder älter sind. „Das berücksichtigt verschiedene Personen- und Hundegruppen. Wir halten das für die beste Vorgehensweise“, so Ratsmitglied Christoph Malz.
Rund 300 Tiere in Witten können von Befreiung profitieren
Laut Kämmerer Matthias Kleinschmidt würden dadurch zusätzliche Kosten von 6000 bis 7000 Euro auf die Stadt zukommen. Die Steuerausfälle für 2024 werden – noch nach Rechnung der ursprünglich angedachten Befreiung – mit 41.000 Euro veranschlagt. Profitieren könnten davon rund 300 Tiere. Der Rat stimmte der Änderungssatzung inklusive des Antrags der Sozialdemokraten zu. Ursprünglich verfolgte die SPD sogar ein Modell, das vorsah, alle Hunde ein Leben lang von der Steuer zu befreien – allerdings erst ein Jahr nach ihrer Anschaffung und im Falle eines zweiten Hundes erst drei Jahre nach der Vermittlung des Tierheims. So sollte verhindert werden, dass sich Leute womöglich nur deshalb einen Hund holten, weil dieser nichts kostet.
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Die Verwaltung folgte diesem Vorschlag mit Blick auf die knappen Finanzen jedoch nicht. Nun haben alle Beteiligten also einen Mittelweg gefunden. Natürlich gibt es aber auch weiter Ausnahmen. Für Zweit- und Dritthunde oder alle weiteren Tierheimhunde, die gleichzeitig gehalten werden, muss man wie bisher Steuern zahlen. Die Satzung soll rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.
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