Witten. Zwei gewalttätige Brüder aus Witten wurden zu höheren Strafen verurteilt als der Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Begründung des Gerichts.
Zwei Brüder aus Witten, die bereits in U-Haft saßen, sind wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstählen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dabei ging es vor allem um eine brutale Tat im Drogen- und Trinkermilieu im Lutherpark.
Die beiden suchtabhängigen Männer (46 und 44) bekamen zwei Jahre und drei Monate beziehungsweise zwei Jahre und neun Monate. Das 42-jährige Opfer hatte bei der Tat im Lutherpark vor fast genau einem Jahr Platzwunden am Hinterkopf und eine Schnittwunde unter einem Auge davongetragen.
Einer der Angeklagten aus Witten hatte 2,3 Promille intus
Das Landgericht Bochum verhängte damit strengere Strafen als vom Ankläger gefordert. Er hatte für den 44-Jährigen, der einmal mit der Faust zuschlug, eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten vorgesehen. Der 46-jährige Bruder, der betrunken (2,3 Promille) und damit vermindert schuldfähig war, sollte für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis. In die Strafe flossen auch Diebstähle ein, die die Brüder zwischen Januar und Oktober 2022 begangen hatten.
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An jenem 25. April hatten die beiden Angeklagten Passanten im Lutherpark um Geld angeschnorrt, was dem später Verletzten offensichtlich missfiel. Als er dann noch die Mutter der beiden Beschuldigten beleidigte, brannte bei ihnen die Sicherung durch. Erst kassierte er den Faustschlag ins Gesicht, dann wurde ihm mit einer Bierflasche auf den Kopf gehauen. Als der Mann bereits auf dem Boden lag, soll mit der Flasche weiter auf ihn eingeschlagen worden sein.
Verteidiger plädiert in einem Fall auf Freispruch
Der Verteidiger des 44-Jährigen hatte Freispruch beantragt, weil sein Mandant in Notwehr gehandelt habe. Das spätere Opfer hatte sich die Jacke ausgezogen und nach Überzeugung des Verteidigers prügeln wollen. Daher habe ihm sein Mandant einen Faustschlag versetzt. Was der Anwalt im Übrigen nur als einfache Körperverletzung bewertete. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. Zwar habe das Opfer die beiden Männer beleidigt. Aber Notwehr liege eindeutig nicht vor.