Witten. Ein Mann aus Witten hatte im April einen 43-Jährigen lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte will von seinem Opfer vergewaltigt worden sein.
Im Prozess um gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung gegen einen 29-Jährigen überraschte der Angeklagte am Dienstag vor dem Landgericht Bochum mit einem neuen Motiv für die Gewalttat. Er soll am 21. April 2020 im Lutherpark einen Bekannten zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt haben. Der Wittener hatte die ihm vorgeworfene Tat zugegeben. Gutachter bescheinigen ihm eine psychische Erkrankung und eine hohe Gefährlichkeit.
Das 43-jährige Opfer habe ihn provoziert, erklärte der Angeklagte. Trotz seiner Faustschläge habe der Mann ihn ausgelacht. Außerdem, so der 29-Jährige, sei er vermutlich von ihm vergewaltigt worden. Davon habe er von der Freundin des Opfers Anfang des Jahres erfahren. Damals habe er bei ihm übernachtet und sei möglicherweise betäubt worden. „Angeblich wurde mir was ins Bierglas getan“, sagt er.
Mann aus Witten schlägt Opfer mehrmals mit der Faust gegen den Kopf
Bei der Prügelei im Lutherpark sei das hochgekommen, weil der 43-Jährige gedroht habe, er werde seine Freundin umbringen. „Die Situation schaukelte sich hoch. Ich wollte gehen, aber er hielt mich fest“, sagte der Angeklagte. Daraufhin habe er ihn geschubst und mit seinem Fuß zu Boden gestoßen. Das Opfer erhielt zahlreiche Faustschläge gegen den Kopf sowie Fußtritte . Der Täter soll sich Zeugen zufolge auf den am Boden liegenden Mann gesetzt und weiter auf ihn eingeprügelt haben.
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Ein Notarzt rettete den Schwerverletzten, der zwei Rippenbrüche, Verletzungen eines Auges, der Nase und des rechten Arms erlitt. Weil der Angeklagte nach Ansicht der Richter mit Tötungsvorsatz handelte, wäre der Prozess eigentlich ein Fall für das Schwurgericht . Allerdings machten die Richter am Dienstag klar, dass es dafür zu spät sei. Eine Verweisung ans Schwurgericht sei jetzt nicht mehr möglich.
Gutachter: Wittener stellt Gefahr für die Allgemeinheit dar
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Ein Gutachter bescheinigt dem Angeklagten erhebliche Impulsivität. Der Wittener stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Mann trank mit 13 Jahren erstmals Alkohol und begann mit 16 Jahren, Drogen zu konsumieren . Er nahm Pep und Amphetamine und kiffte regelmäßig . Täglich habe er rund zwei Gramm Cannabis geraucht sowie 15 bis 20 Flaschen Bier getrunken.
Das Opfer der Schlägerei kann bis heute einen Arm bis in die Finger nur eingeschränkt benutzen. Motiv für den Gewaltausbruch des Angeklagten sei der Streit um seine Freundin gewesen, die mit dem Vater des Angeklagten zusammen war. Vergewaltigt oder missbraucht habe er den Angeklagten nie, betonte der 43-Jährige. Auch habe er dem Wittener nie irgendetwas in sein Glas getan. Es stimme auch nicht, dass er im Lutherpark gesagt habe, er wolle seine Freundin umbringen. Der Prozess wird fortgesetzt.
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