Witten. Geht es nach der Bundesregierung, soll der Einbau neuer Gasheizungen vielleicht schon ab 2024 verboten werden. In Witten sehen Experten Probleme.
Die Bundesregierung will den Einbau neuer Gasheizungen ab 2024 verbieten. Mit diesem Vorschlag ist Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gerade vorgeprescht. In Witten wird der Gesetzesentwurf kritisch gesehen. Sowohl Vermieter als auch das Handwerk bezweifeln, dass das problemlos umgesetzt werden kann.
„So wie das jetzt geplant ist, kann es nichts werden“, sagt Johannes Wilgenbus, Vorstand der Siedlungsgenossenschaft Arbeiterheim Witten, die rund 300 Wohnungen am Sonnenschein bewirtschaftet. Er ist selbst gelernter Heizungsbaumeister und weiß, wovon er spricht. „Als Alternative werden ja Wärmepumpen vorgeschlagen. Sie sind in der Menge aber gar nicht auf dem Markt. Außerdem fehlen Fachkräfte.“
Wittener Genossenschaft setzt auf „bivalente“ Energiemodelle
Generell sei es aber richtig, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu reformieren, sagt Wilgenbus. Neu seien diese Gedanken hingegen nicht. „Die Wohnungswirtschaft überlegt sich schon lange, was getan werden kann, um klimafreundlicher zu heizen.“ Er selbst sieht dabei im Wasserstoff eine Lösung. „Die Gasleitungen können dann dafür genutzt werden.“ Für die Siedlung am Sonnenschein sei zudem ein Blockheizkraftwerk eine Lösung. „Wir haben den Vorteil, dass unsere Immobilien alle eng beisammen liegen. Deshalb könnte man das auch umsetzen.“ Die Genossenschaft setzt auch auf hybride Energiemodelle. „Bei einem Gebäude bauen wir derzeit eine Wärmepumpe ein, die zu Spitzenzeiten aber noch durch Gas unterstützt wird.“
Ähnliche Bedenken wie Wilgenbus äußert die Handwerkskammer Dortmund, zu der Witten zählt. „Nicht alle Gebäude sind für den Einsatz von Wärmepumpen geeignet und müssten erst umfassend saniert werden, damit die Energiekosten nicht durch die Decke gehen“, sagt Präsident Berthold Schröder. Was er genau damit meint, erläutert Jörg Dehne, der einen Heizungsbetrieb im Wullener Feld führt. „Für ein Einfamilienhaus finden wir immer eine Lösung. Bei Mehrfamilienhäusern hingegen wird es schwierig.“ So sei es zum Beispiel nicht einfach möglich, auf der Bahnhofstraße eine Wärmepumpe zu installieren.
Neben den baulichen Aspekten spielen die finanziellen eine Rolle. „Bei einem Einfamilienhaus kostet der Austausch einer Gasheizung grob 10.000 Euro. Eine Wärmepumpe hingegen liegt bei 25- bis 30.000 Euro“, so Dehne. Der Unternehmer findet den Weg zwar grundsätzlich richtig. Die Rahmenbedingungen müssten aber stimmen.
Stadtwerke Witten: Anteil der Fernwärmekunde ist gering
Auch die Stadtwerke Witten beschäftigen sich mit dem Thema. Schließlich sind sie für die Leitungen in der Stadt verantwortlich. „Es ist klar, dass wir die Strominfrastruktur stärken müssen“, sagt Sprecher Mathias Kukla. Erneuerbare Energiequellen, etwa Photovoltaikanlagen, würden das Stromnetz immer mehr belasten. „Das ist aber eine generelle Sache, die wir bearbeiten.“
Was genau passiert, wenn Gasheizungen der Vergangenheit angehören, müsse man erst sehen. „Das ist noch alles in der Diskussion und wir warten ab, was am Ende des Tages dabei herauskommt.“ Fernwärme sei in Witten allerdings kein großes Thema. „Wir haben nur rund 1500 Kunden, die Fernwärme beziehen“, so Kukla.
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Der Immobilienriese LEG, der in Witten 1500 Wohnungen hat, setzt dagegen bereits vermehrt auf dieses Modell. Rund 30 Prozent aller Wohnungen, also nicht nur in Witten, seien schon ans Fernwärmenetz angeschlossen, heißt es. Der Anteil von Gasheizungen liegt allerdings immer noch bei 65 Prozent, weshalb die Gesetzesreform die LEG stark betreffen würde. „Insgesamt scheint das Gesetzgebungsverfahren hier noch in einem frühen Stadium zu sein, so dass es für eine umfassende Beurteilung aus unserer Sicht noch zu früh ist“, sagt Sprecher Mischa Lenz. Um dennoch für die Zukunft gerüstet zu sein, werde seit diesem Jahr ein Wärmepumpenprogramm umgesetzt.
Kritik am Gesetzesentwurf kommt auch von „Haus & Grund“, dem Zentralverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Oftmals existieren für geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen“, sagt Verbandspräsident Kai Warnecke. Viele Fragen bleiben also weiterhin offen.