Witten. Die künstliche Intelligenz ChatGPT ist auch an der Uni Witten/Herdecke Thema. Auf Prüfungsformate hat sie bereits Auswirkungen.

Die Künstliche Intelligenz (KI) „ChatGPT“ ist vor allem an Schulen und Universitäten ein Thema. Durch den Textroboter könnte es für Schüler oder Studierende möglich sein, Haus- oder Seminararbeiten auf Knopfdruck anfertigen zu lassen. Ein Verbot wird an Schulen aber nicht diskutiert. Auch die Uni Witten/Herdecke sieht Vorteile des Systems. Dennoch reagiert man darauf und setzt vorerst auf altbewährte Prüfungsformate.

„Prüfungsformate wie die 24-Stunden-Klausur, eine „Open-Book“-Klausur oder auch mündliche Online-Prüfungen müssen wir natürlich auf den Prüfstand stellen, weil hier künstliche Intelligenz als unerlaubtes Hilfsmittel unbemerkt eingebunden werden könnte“, sagt Prof. Dr. Jan Ehlers, Vizepräsident der Uni Witten/Herdecke. Zur Zeit werden diese Formate deshalb nicht genutzt. Präsenzprüfungen rücken erst einmal wieder in den Fokus, „bis alle offenen Fragen geklärt sind und wir evaluiert haben, wie wir betroffene Prüfungsformate anpassen müssen“.

Im Schummelfall gibt es an der Uni Witten/Herdecke Punktabzug

Nur negativ will man das Thema „Künstliche Intelligenz“ aber nicht sehen. „In der Lehre, in der Wissenschaft wie auch in der beruflichen Praxis bietet ChatGPT ganz neue Möglichkeiten“, sagt Ehlers. Auch bei den Studierenden scheint der Textroboter bereits angekommen zu sein und zum Beispiel bei Hausarbeiten eingesetzt zu werden.

„Allerdings zitiert die KI häufig nicht sauber oder erfindet Literaturquellen“, so der Vizepräsident. Wenn jemand eine Seminararbeit komplett von ChatGPT schreiben lasse, ohne noch einmal drüber zu lesen, würde man das auf jeden Fall bemerken. Zudem sei die Pilotversion noch sehr fehlerbehaftet.

Prof. Dr. Jan Ehlers, Vizepräsident der Uni Witten/Herdecke, will an seiner Hochschule auch die Vorteile von ChatGPT aufzeigen.
Prof. Dr. Jan Ehlers, Vizepräsident der Uni Witten/Herdecke, will an seiner Hochschule auch die Vorteile von ChatGPT aufzeigen. © FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Sollte ChatGPT missbräuchlich genutzt werden, gebe es für den oder die Studierende auch eine Strafe, wie zum Beispiel Punktabzug. „Die größere Schwierigkeit liegt darin, diese Person tatsächlich auch zu erwischen oder bei einem Verdachtsfall die unzulässige Hilfestellung nachzuweisen“, so Ehlers.

Zwar gebe es bereits Programme, die nachprüfen, ob ChatGPT eingesetzt wurde. Sie würden aber noch nicht zuverlässig funktionieren. Um sich Ideen für eine Hausarbeit zu holen oder wissenschaftliche Arbeiten zusammenfassen zu lassen, sei der Textroboter hingegen eine gute Möglichkeit und Bereicherung im Arbeitsalltag.

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Deshalb wolle man die Künstliche Intelligenz auch mit in die Lern- und Lehrprozess einbinden. „Die größte Gefahr ist aus meiner Sicht, dass wir ChatGPT komplett negieren oder verbieten und somit die damit verbundenen Möglichkeiten außer acht lassen“, erklärt Ehlers. Es sei deshalb wichtig, sowohl die Studierenden als auch die Dozierenden im Umgang mit künstlicher Intelligenz zu schulen und ihnen Chancen sowie Risiken aufzuzeigen.

Gleichzeitig müsse man mit solchen Schulungen auch für Chancengleichheit sorgen, da sich viele Studentinnen und Studentinnen der Möglichkeiten einer KI noch nicht bewusst seien, andere hingegen schon. Dafür werden unter anderem Workshops angeboten.

Berufskolleg beschäftigt sich schon länger mit der KI

Ministerium gibt Empfehlung

Das NRW-Schulministerium hat jetzt eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit ChatGPT an Schulen herausgegeben. „Ein generelles Verbot, KI-Anwendungen zu nutzen, steht nicht zur Debatte“, sagt Schulministerin Dorothee Feller.

In einem zwölfseitigen Leitfaden für alle Lehrkräfte heißt es, ein Verbot des Einsatzes von künstlicher Intelligenz sei „realitätsfern und nicht durchhaltbar“.

Auch an den Schulen soll ChatGPT kein Tabu sein. „Unser Fachbereich Informatik beschäftigt sich schon lange mit dem Thema“, sagt Olaf Schmiemann, Leiter des Berufskollegs. An seiner Schule orientiert er sich an der Handlungsempfehlung der Landesregierung (siehe Box).

Demnach will auch er die Schülerinnen und Schüler für die Zukunft fit machen. Schmiemann: „Wir wollen ChatGPT sicher nicht verbieten. Es ist eine gute Ergänzung.“ Zumal Täuschungen auffallen würden. „Wir wissen ja, wie unsere Schülerinnen und Schüler sprechen und schreiben. Wenn das total abweicht, werden wir schon aufmerksam.“