Witten. Hundekot auf Gehwegen nervt. In Witten-Stockum ärgern sich Anwohner allerdings gerade über Pferdeäpfel. Wer die wegmachen muss, ist geregelt.

Hundehaufen auf Bürgersteigen – das ist ärgerlich, aber kommt vor. In Witten-Stockum allerdings sind es Pferdeäpfel, die in letzter Zeit auf dem Bürgersteig an der Hörder Straße in Höhe der Volksbank-Filiale gelegen haben. Die Anwohner, die die Hinterlassenschaften vor ihrem Haus gefunden haben, sind sauer „über die Schweinerei vor unserer Tür“.

Schon mehrfach sei dies vorgekommen, beschweren sich die Stockumer, die ihren Namen nicht so gerne öffentlich nennen wollen. Denn sie haben selbst erlebt, wie ein Mädchen ihr Pferd am Haus vorbeiführte. Als sie die Elf- oder Zwölfjährige darauf angesprochen haben, dass es nicht in Ordnung sei, die großen Haufen einfach dort liegen zu lassen, sei das Kind auch noch frech geworden. Der Unrat blieb, wo er war – bis sich andere Anwohner offenbar erbarmten.

Wittener Verordnung: Jeglicher Tierkot auf Straßen ist zu entfernen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Tieres zu entfernen und wird mit einem Bußgeld bestraft, wenn er sich nicht daran hält und dabei erwischt wird. Pferdehalter kümmern sich scheinbar überhaupt nicht darum“, kritisieren die Anwohner. Bis auf den Radweg hätten die Pferdeäpfel gelegen, was ja auch nicht ganz ungefährlich sei. Tatsächlich ist „jeglicher Tierkot auf öffentlichen Wegen und Straßen zu entfernen“, zitiert Stadtsprecher Jörg Schäfer aus Paragraf 10 der sogenannten Ordnungsverordnung.

Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Bußgeld bei Hundekot beträgt 150 Euro zuzüglich Gebühren und Auslagen. Es seien pro Jahr immer etwa 15 bis 20 Knöllchen, die für nicht beseitigten Kot ausgestellt würden. Die Herausforderung dabei, so Schäfer: Der kommunale Ordnungsdienst muss die Tiere und ihre Herrchen oder Frauchen natürlich auf frischer Tat ertappen, um überhaupt ein Bußgeld verhängen zu können.

Wittener Pferdehof „sensibilisiert“ Reiter für das Problem

Für Pferdehalter gilt solch eine Verordnung also offenbar auch. Nur sind sie normalerweise eher selten auf städtischen Gehwegen zu finden. „Wir haben unsere Halter dafür sensibilisiert, die Haufen wegzumachen, wenn ihre Tiere doch mal in Wohngebieten äpfeln“, heißt es etwa von der Reitanlage Birkenhof in Durchholz. Man wünsche sich ja ein gutes Verhältnis zu den Anwohnern.

Reiter dürfen mit ihrem Pferd nur auf ausgeschilderten Wegen sowie seit 2018 auch im Wald auf privaten Straßen und Fahrwegen unterwegs sein.
Reiter dürfen mit ihrem Pferd nur auf ausgeschilderten Wegen sowie seit 2018 auch im Wald auf privaten Straßen und Fahrwegen unterwegs sein. © FUNKE Foto Services | Klaus Pollkläsener

Im Übrigen müsse, wer privat ausreitet, extra ein Kennzeichen beziehungsweise eine Plakette beantragen. Diese müssen gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht sein. Sie regeln im Rahmen des Landesnaturschutzgesetzes das Reiten in freier Landschaft und im Wald.

EN-Kreis bietet zwei Reitpläne für Witten

Danach dürfen auch Reiterinnen und Reiter nur auf ausgeschilderten Wegen sowie auf privaten Straßen und Fahrwegen im Wald unterwegs sein, wo der Mist auf der Erde liegen bleiben kann. Wo in Witten offiziell geritten werden darf, zeigen zwei Karten des Ennepe-Ruhr-Kreises. So liegen ausgewiesene Strecken im Muttental und im Ardey. Ein Mitarbeiter des Reitvereins Falkenhof in Bommerholz bestätigt: „Die Tiere haben auf normalen Gehwegen nichts zu suchen, höchstens mal als Ausnahme.“

Den Stockumern hilft das nicht wirklich weiter. Pferdeäpfel seien das eine, sagen sie zum Schluss noch. Auch Hundehalter, die mit ihrem Tier Gassi gehen, würden deren Geschäft häufig nicht beseitigen. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.