Witten. Darf das sein? Nach 20 Uhr bieten Verkehrsbetriebe Fahrgästen im Bus den Halt auf Zuruf an. In Witten wollte ein Busfahrer dafür etwas haben.

War das nun dreist oder doch nur ein falsch verstandener Witz? In Witten hat der Fahrer eines Linienbusses Trinkgeld verlangt, als eine Seniorin ihn bat, sie zwischen den Haltestellen aussteigen zu lassen.

Damit wollte Rosemarie G. den „Wunschausstieg nach 20 Uhr“ nutzen, den nahezu jedes Verkehrsunternehmen anbietet. Allerdings zahlte sie nach der Forderung des Busfahrers tatsächlich einen Euro für den sonst kostenlosen Service.

„Erst war ich überrumpelt, dann empört, jetzt finde ich es witzig“, zieht die 77-Jährige mit etwas Abstand eine Bilanz dieser kuriosen Busfahrt von Hattingen nach Witten. Ausgestattet mit dem 9-Euro-Ticket, hatte sie nach einem Restaurantbesuch den SB 38 um 20 Uhr genommen. Der Schnellbus hält nicht oft, lediglich am Steinenhaus, in Kämpen kurz vor dem Abbiegen auf die Wittener Straße, in Herbede-Mitte, an der Haltestelle Herbeder Straße/Seestraße und am Wittener Hauptbahnhof.

Weil Rosemarie G. in der Billerbeckstraße in Heven wohnt, hat sie schon öfters den „Wunschausstieg“ genutzt. Wenn der Fahrer sie zum Beispiel an der Haltestelle Höhe Hans-Böckler-Straße aussteigen lässt, kann sie zu Fuß nach Hause gehen und muss nicht erst am Hauptbahnhof in die Straßenbahn umsteigen.

„Nur, wenn Sie was in die Kaffeekasse tun“

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Zurzeit liegt der Wunschausstieg sogar auf der Hand – genaugenommen auf dem Weg: Wegen der gesperrten Herbeder Straße fährt die Schnellbus-Linie eine Umleitung und fast an der Haustür von Rosemarie G. vorbei. „Ich bin also rechtzeitig nach vorn zum Fahrer gegangen, um ihn zu bitten, mich schon an der Sprockhöveler Straße rauszulassen“, erinnert sich die Hevenerin.

„Und der sagte: Ja, aber nur, wenn Sie was in die Kaffeekasse tun.“ Daraufhin habe sie in ihrem Portmonee gekramt, „zwei Fünfziger“ gefunden und die Münzen auf das Bezahltischchen gelegt. Zwei weitere Frauen seien schnell mitausgestiegen (ohne zu bezahlen) und der Fahrer habe ihnen noch nachgerufen: „Passen Sie auf, dass Sie nicht fallen!“

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Nun fragt sie sich: Gibt’s den Wunschausstieg nur noch gegen eine Spende? „Nein“, beschwichtigt Sandra Bruns, Sprecherin der Bogestra und VER. Ihre Erklärung: Die Dame hätte einen Scherz des Busfahrers missverstanden. Den Halt auf Wunsch gebe es schon immer und seit jeher kostenlos. „Das wird als Service verstanden, um den Kunden entgegenzukommen.“ Wenn spätabends nur ein Fahrgast im Bus sitzt, warum sollte man diesen nicht näher an seiner Haustür absetzen?

Kunde hat kein Anrecht auf „persönliche Haltestelle“

Dabei gebe es natürlich Regeln: Der Bus darf den Linienweg nicht verlassen, der Ausstieg muss sicher machbar sein und man muss den Fahrer rechtzeitig ansprechen, spätestens eine Haltestelle vor dem Ausstiegsziel. Und: der Kunde hat kein Anrecht auf den Wunschausstieg. „Der Busfahrer entscheidet selbst. Wenn die Verkehrssituation einen Halt in dem Augenblick nicht zulässt, klappt es eben nicht“, sagt Bruns.

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Den abendlichen oder nächtlichen Ausstieg an der „persönlichen Haltestelle“ ermöglichen praktisch alle Nahverkehrsunternehmen im VRR-Gebiet. VER und Bogestra wollen davon auch nicht abrücken, betont Sandra Bruns.

Die Bogestra würde die falsch verstandene Spende gerne der Wittenerin zurückerstatten. Rosemarie G. winkt ab. Sie ist froh, dass sie auch weiterhin um den kostenlosen Wunschausstieg bitten kann: „Von dem einen Euro kann der Busfahrer sich lieber ein halbes Tässchen Kaffee gönnen.“

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