Münster/Datteln. Der Energiekonzern Eon muss die Bauarbeiten für sein neues Steinkohlekraftwerk in Datteln weiterhin ruhen lassen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am Donnerstag Eilanträge gegen den Baustopp bei zwei Bauabschnitten zurückgewiesen und die Zwangs-Baupause damit ausgeweitet.
Der 1,2 Milliarden Euro teuere Neubau des Steinkohlenkraftwerks in Datteln droht, für Deutschlands größten Energieversorger Eon immer mehr zum finanziellen Fiasko zu werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW weitete am Donnerstags im Eilverfahren den bereits bestehenden partiellen Baustopp für die Großbaustelle aus. Große Teile der begonnen Arbeiten können damit nicht fortgesetzt werden.
Baustopp auf zwei Bauabschnitten
Das Oberverwaltungsgericht betonte in seiner Entscheidung, die Klagen des Bundes Umwelt und Naturschutz (BUND) und eines Waltroper Landwirts gegen die 4. und 5. Teilerrichtungsgenehmigung für das Kraftwerk seien nicht offensichtlich unzulässig. Ihnen komme deshalb eine aufschiebende Wirkung zu. Wegen Nichteinhaltung der Fristen wurde allerdings der Antrag auf einen Baustopp auch für die in der 3. Teilegenehmigung erlaubten Bauarbeiten abgelehnt.
Die Bezirksregierung Münster hatte zuvor bereits angekündigt, vorläufig keine weiteren Teilgenehmigungen für das schon weit fortgeschrittene Bauprojekt zu erteilen, nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan aufgehoben hatte.
Kraftwerk sollte 2011 Betrieb aufnehmen
Die Bauarbeiten an dem laut Eon weltweit größten Steinkohle-Monoblock-Kraftwerk mit einer elektrischen Leistung von rund 1050 Megawatt hatten 2007 begonnen. Es sollte nach den bisherigen Planungen 2011 seinen Betrieb aufnehmen. Das Kraftwerk liegt am süd-östlichen Stadtrand von Datteln unmittelbar am Dortmund-Ems-Kanal. Die nächsten Wohngebiete liegen rund 400 Meter entfernt.
Das Oberverwaltungsgericht für NRW hatte den Bebauungsplan Anfang dieses Monats aufgehoben. Bei der Genehmigung habe die Stadt das Gefährdungspotenzial des Kraftwerks und den Schutz der Bevölkerung im Falle eines Störfalls nicht ausreichend beachtet. Außerdem verstoße die Auswahl des Bauplatzes gegen Ziele der Landesplanung, befanden die Richter. Gegen den Bebauungsplan hatte ein Waltroper Landwirt geklagt.
Mit «großer Befriedigung» reagierte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die Entscheidungen des OVG. Damit sei erwartungsgemäß der BUND-Forderung nach einem umfassenden Baustopp für das Kraftwerk nachgekommen worden, hieß es. Die Umweltschützer erwarteten nun, dass Eon nicht weiter versucht, sich mit «juristischen Winkelzügen» den Konsequenzen aus dem Urteil vom 3. September zu entziehen.(ap)
(AZ: 8 B 1342/09. AK, 8 B 1343/09.AK, 8 B 1344/09.AK)