Langenberg. In Langenberg eskaliert der Streit zwischen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus. Doch bevor Anwälte ins Spiel kommen, geht es erst zur Schiedsfrau
Streit unter Nachbarn kommt gar nicht so selten vor. Sei es, weil der Grill zu oft alles vollqualmt, weil ein Baum über den Zaun wächst oder die Gartenhütte zu nah an der Grenze steht. Aber auch in Mehrfamilienhäusern gibt es immer mal wieder Stress zwischen verschiedenen Mietparteien.
So wie etwa in einem Mietshaus in Langenberg: Dort klagt eine dreiköpfige Familie über das Benehmen und die Lautstärke der Mieter, die genau über ihr wohnt. Sie führt ein Lärmprotokoll, hat schon mehrfach Ordnungsamt und Polizei gerufen. Nun überlegt sich die Familie weitere Schritte.
Bei Streit unter Nachbarn geht der erste Weg zur Schiedsperson
„In solchen Situationen möchten die Betroffenen oft direkt klagen“, weiß Diane De Weldige. „Aber das geht bei einem Nachbarschaftsstreit nicht.“ Erstmal komme sie ins Spiel – denn die Langenbergerin ist Schiedsfrau.
„Auch in diesem Fall, der hier geschildert wird, wäre ich zunächst die richtige Ansprechpartnerin“, fährt sie fort. Die betroffene Familie könne sich an sie wenden (Kontakt s. Infobox) „und ich leite dann ein Schiedsverfahren ein“.
Das sei zwar nicht kostenlos, die Antragsteller müssten knapp 60 Euro bezahlen. Aber: „Ich habe noch nie erlebt, dass es teurer wird. Und damit ist das allemal günstiger als ein Gerichtsverfahren.“
Gespräch mit beiden Streitparteien
Danach werde sie sich mit der betroffenen Partei zusammensetzen, sich die Beschwerden anhören und auch notieren, was sich denn aus deren Sicht ändern solle. „Das alles fasse ich in einem Antragsformular zusammen“, erläutert die Schiedsfrau.
Mit diesem Antrag erfolge dann eine Ladung der Gegenpartei. „Und zwar wirklich eine Ladung, keine Einladung.“ Da der Ladung das Antragsformular beiliegt, könne die andere Streitpartei sofort sehen, um was es in dem Schiedsverfahren gehe.
Im Idealfall steht am Ende des Verfahrens ein Vergleich
„In der Regel erscheint die Gegenseite auch zum Gespräch“, berichtet Diane De Weldige aus ihrer Praxis. „Ich habe es erst ein Mal erlebt, dass die nicht gekommen ist.“ In so einem Fall wäre das Schiedsverfahren erfolglos, der Weg zur Klage vor Gericht frei.
Findet das Gespräch aber statt, „versuche ich zu schlichten“, erläutert die Langenbergerin ihre Aufgabe. „Im Idealfall handele ich mit beiden Seiten einen Vergleich aus. Der ist dann 30 Jahre lang gültig und rechtskräftig. Beide Seiten müssen sich also daran halten.“
Erst bei Erfolglosigkeit ist der Weg zur Klage frei
Sollte dieser Versuch fehlschlagen, gilt das Schiedsverfahren – genauso wie bei Nichterscheinen einer Partei – als erfolglos. „Die Erfolglosigkeit bekommt die antragstellende Partei dann formal bescheinigt und kann damit Klage einreichen.“
Zusammengefasst: Gibt es Streit unter Nachbarn, muss zunächst ein Schiedsverfahren angestrengt werden. Das sei Pflicht, erläutert die Langenberger Schiedsfrau. Der direkte Weg zum Gericht ist nicht zugelassen. „Und 60 Euro“, ist sich Diane De Weldige sicher, „sollten auch kein großes Hindernis sein um zu versuchen, den Streit auf diese Art zu schlichten“.
Ob die Familie aus Langenberg diesen Weg gehen wird, steht noch nicht fest. Nur so viel ist sicher: „Wir haben die Schnauze voll. Es wäre schön, wenn wir endlich mal wieder durchschlafen könnten.“
>>>Kontakt zu Diane De Weldige<<<
Diane De Weldige ist Schiedsfrau und zuständig für den Postleitzahlenbereich 42555, also Velbert-Langenberg. Ihre Vertretung ist Gerlinde Herud.
Erreichbar ist die Langenberger Schiedsfrau telefonisch unter 02052 9271640 oder per Mail an diane.deweldige@schiedsfrau.de.
Weitere Informationen zu den Velberter Schiedsleuten gibt es im Internet: www.ag-velbert.nrw.de.