Oberhausen. Seit langem wächst eine Zeder an der Grenze von Alstaden und Styrum. Jetzt landet ein Streit um den nadelnden Baum vor dem Schiedsamt Oberhausen.
An der Grenze von Alstaden und Styrum entzweit der Streit um eine etwa 50 Jahre alte Zeder zwei Oberhausener Nachbarn. Der Baum ist seit der Reform der städtischen Baumschutzsatzung nicht mehr geschützt. Einer der Nachbarn möchte, dass die Zeder gefällt wird, weil sie nach seinen Angaben mit ihren herabfallenden Nadeln sein Grundstück das ganze Jahr über massiv verunreinigt und ihm bei Aufenthalten im Freien seine gesamte Lebensqualität raube. Kostspielige Reinigungen seien ständig nötig. Der Baumbesitzer wehrt sich gegen eine Fällung und hält die Zeder gerade in Zeiten des Klimawandels für schützens- und erhaltenswert.
Für Montag, 7. August, ist ein Termin vor dem Schiedsamt anberaumt. Als Schiedsfrau ist Dagmar Heitmann zuständig. Sie hat nun die knifflige Aufgabe, möglicherweise doch noch eine Verständigung zwischen beiden Kontrahenten herbeizuführen.
Stadt Oberhausen lehnte Rückschnitt im Oktober 2018 ab
Es gibt bereits eine Reihe von Schriftstücken zu dem Fall; Argumente und Gegenargumente sind ausgetauscht worden. Die beiden Nachbarn waren bereits zum Thema Zeder in Kontakt, als noch die alte Baumschutzsatzung galt. Damals hatte der Besitzer der Zeder, Erwin Petzke, einen Antrag auf Rückschnitt des Baumes bei der Stadt gestellt. Am 31. Oktober 2018 antwortete die Stadt Oberhausen, dass dieser Antrag abgelehnt worden sei. Denn: „Der betroffene Baum fällt unter die Bestimmungen der Satzung zum Schutze des Baumbestandes.“ Auch ein Überhang auf das Nachbargrundstück stelle keine ausreichende Begründung für einen Rückschnitt dar.
Unterdessen ist mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die Baumschutzsatzung reformiert worden; die Zeder steht nun nicht mehr unter ihrem Schutz. Nadelbäume – mit Ausnahme von Eiben – dürfen nun ohne vorherigen Antrag gefällt werden. Im vorigen Herbst war nach Angaben von Erwin Petzke ein Gartenfachbetrieb vor Ort, um eine mögliche Fällung zu prüfen. Die Fachleute hätten ihm dringend abgeraten, einen so altehrwürdigen Baum zu beseitigen, berichtet er. Das sei doch eine Sünde, ein Frevel, hätten sie gesagt. Der Baumbesitzer ließ die Zeder dann von einem professionellen Baumkletterer auslichten, um deren Gesundheit und Vitalität zu fördern.
Zeder steht nicht mehr unter dem Schutz der Baumschutzsatzung
Anfang 2023 erhielt Erwin Petzke über den Anwalt des Nachbarn ein Schreiben mit der Aufforderung, den Baum innerhalb einer Frist von zwei Wochen fällen zu lassen. Der ständige Nadelbefall auf dem mit einem Swimmingpool ausgestatteten Nachbargrundstück, der massive Pollenflug im Frühjahr; der immense Aufwand für die Flächenreinigung – all das sei nicht mehr länger hinnehmbar. Der Anwalt des Baumbesitzers antwortete: Nadelverlust und Samenfall seien „naturbedingt“ und hinzunehmen.
Nachdem Erwin Petzke die Frist verstreichen ließ und den Baum nicht fällte, erhielt er Ende April die Mitteilung, dass die Gegenseite einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gestellt habe. Auch hierzu weist die Gegenseite nochmals darauf hin, dass die Zeder jetzt nicht mehr durch die Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen geschützt sei. Durch den Klimawandel verliere die Zeder zudem nun deutlich mehr Nadeln als in früheren Jahren.
Offenbar sind die Fronten in diesem schon länger währenden Streitfall ziemlich verhärtet. Falls am 7. August keine Einigung im Schlichtungsverfahren erzielt wird, könnte es deshalb durchaus noch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um den nadelnden Nadelbaum kommen.
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