Langenberg. Der Streit um einen Wanderweg in Velbert-Langenberg flammt erneut auf – obwohl das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung gefällt hat.
Eigentlich hätte die Geschichte im Oktober 2018 erledigt sein sollen: Da nämlich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Wanderweg A1/A3 über ein Privatgrundstück führen darf. Das hatte die Besitzerin eines Reitstalls zuvor anders gesehen und ein Teilstück zwischen Deilbachstraße und Astrather Hof immer mal wieder gesperrt. Sehr zum Missfallen der Stadt Velbert. Der Rechtsstreit zog sich über mehr als zehn Jahre.
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Zwei Jahre später aber gab es erneut Ärger: Der Grundstückseigentümer habe eine Barriere abgebaut, die die Technischen Betriebe Velbert (TBV) zuvor errichtet hätten, lautete der Vorwurf im September 2020. Das Ordnungsamt kontrollierte, fand nichts Verwerfliches, versprach aber, die Situation im Blick zu behalten.
Wanderer stößt erneut auf ein Schild der Eigentümerin
Das ging drei Jahre lang gut. Doch nun hat ein Wanderer erneut ein Schild entdeckt: „Liebe Wanderer! Achtung, Sie betreten Privatgrund! Wanderweg vom SGV verlegt. Alternative Route: oben im Wald rechts gehen, der Beschilderung ,L’ folgen. Danke. Die Eigentümer“ ist darauf zu lesen. Gar nicht gut findet er das, weil so Ortsunkundige getäuscht würden.
Wir haben bei der Stadt Velbert nachgefragt, die Antwort ist eindeutig: „Die Aufstellung der Schilder am Wanderweg A1 stellt ein eigenmächtiges Handeln der Nachbareigentümerin dar, die weder durch die Stadt Velbert oder die TBV veranlasst noch mit ihnen abgesprochen wurde.“
Stadt verweist auf Gerichtsurteil und laufendes Verfahren
Das Bundesverwaltungsgericht habe rechtskräftig entschieden, dass es sich bei dem Wanderweg um einen öffentlichen Wanderweg handelt. Und weiter: „Der angestrebten Instandsetzung des Weges durch die Stadt Velbert bzw. die TBV steht momentan noch entgegen, dass die Eigentümerin des Wegeabschnitts sich weigert, die von ihr angebrachte Zaunanlage zu entfernen. Eine Klage auf Herausgabe und Entfernung der Zäune ist deswegen aktuell anhängig.“
Richtig sei allerdings der Verweis darauf, dass der Sauerländische Gebirgsverein (SGV) derzeit einen anderen Weg empfiehlt – aber aus einem ganz anderen Grund: „Der Sauerländische Gebirgsverein hat in Absprache mit den TBV seine empfohlene Wegeführung temporär geändert hat, da der Weg aktuell nicht gut begehbar ist.“
Weitere rechtliche Schritte sind möglich
Es sei jedoch vereinbart worden, dass dies rückgängig gemacht werde, sobald dieser noch offene Rechtsstreit beendet sei. „An der Tatsache, dass der Weg weiterhin aktuell öffentlich ist und begangen werden darf, ändert dies nichts. Insofern ist die Beschilderung unrichtig“, unterstreicht Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach und kündigt an: „Die Eigentümerin wird hierauf hingewiesen und um Entfernung der Schilder aufgefordert. Sollte sie dem nicht folgen, werden weitere rechtliche Schritte, ggf. auch im Rahmen des bereits anhängigen Verfahrens, geprüft.“