Kreis Mettmann. Neben dem aktuellen Fall in Velbert-Langenberg gab es auch in der Vergangenheit eigenmächtige Sperrungen von Wegen, die für Aufsehen sorgten.
Ein Wanderweg in Velbert-Langenberg hat bereits das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt und schlägt nun erneut hohe Wellen: Trotz eines rechtskräftigen Urteils, dass der Wanderweg A1/A3 zwischen Deilbachstraße und Astrather Hof über ein Privatgrundstück führen darf, tauchte nun ein Schild auf, dass Wanderer mit dem Verweis auf „Privatgrund“ auf eine alternative Route umleitet.
Einen vergleichbaren Fall gibt es in Velbert derzeit nicht. In der Vergangenheit jedoch sorgten im Kreisgebiet Wanderwege auf Privatgrund immer wieder für Ärger und teils eigenmächtige Sperrungen in „Nacht- und Nebel-Aktionen“.
Jahrelanger Gerichtsmarathon an der Winkelsmühle bei Erkrath
Prominentester Fall der letzten Jahre ist dabei wohl die Winkelsmühle – idyllisch im Tal der Düssel zwischen Erkrath, Mettmann und Haan gelegen. Über das Grundstück führte einst der öffentliche Wanderweg A1, der dann auch noch zu einer „Entdeckerschleife“ des Neanderlandsteigs wurde. Die Zahl der Spaziergänger und Wanderer stieg sprunghaft an – inklusive neugieriger Menschen, die einfach in Fenster der dortigen Wohnungen schauten und sogar Türen öffneten – sehr zum Missfallen der Eigentümer, die daraufhin den Durchgang kurzerhand sperrten.
Aus dem Wanderweg wurde über Nacht ein privater Garten
Es folgte ein mehrjähriger Gerichtsmarathon, der dann 2020 mit einem Paukenschlag endete: Nachdem juristisch entschieden worden war, dass die Eigentümer Wanderer und Spaziergänger zulassen müssen, so lange der Weg existiert, wurde kurzerhand ein hoher Gitterzaun samt Baustellen-Schild aufgestellt, ein Garten angelegt und der Weg damit faktisch beseitigt. „Bedauerlicherweise hat der Kreis es beim Verkauf der Winkelsmühle vor über 20 Jahren versäumt, sich die Erhaltung des Wanderweges im Grundbuch zu sichern“, musste Landrat Thomas Hendele das Vorgehen – wenn auch zähneknirschend – akzeptieren. Nachdem eine vom Kreis zunächst provisorisch angelegte „Rindenmulch-Umleitungsstrecke“ oft völlig vermatscht und somit nur schwer passierbar war, gibt es seit einigen Monaten einen rund 120 Meter langen Holzsteg.
Kritik an Menschenmassen und Müll in Mettmann
Eine weitere Wanderweg-Sperrung sorgte 2021 – mitten in der Pandemie – für Aufsehen. Die Eigentümer von Gut Bachelsberg in Mettmann sperrten einen Weg oberhalb des Neandertals mit deutlichen Worten: „Die Kreisverwaltung ist leider nicht in der Lage, uns als Grundstückseigentümer mit besucherlenkenden Maßnahmen zu unterstützen.“ Zusätzliche Brisanz erhielt die Entscheidung dadurch, dass die Mutter des Gutsbesitzers viele Jahre die CDU-Fraktion in Mettmann geführt hat und auf dem Hofgelände wohnt. Die Familie beklagte, dass die Besucherströme ungeregelt das Neandertal zerstören und dabei viel Müll hinterlassen würden.
Darum dürfen öffentliche Wege über private Grundstücke führen
Kreis-Sprecherin Daniela Hitzemann erklärte damals: „Das Landesnaturschutzgesetz sieht vor, dass das Betreten der freien Landschaft auch auf Privatwegen grundsätzlich erlaubt ist. Es gibt jedoch auch Grenzen: Die Betretungs- und Reitbefugnisse dürfen nur so ausgeübt werden, dass die Belange der anderen Erholungssuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.“ Der Kreis reagierte insofern, dass es im Neandertal nun „Ranger“ gibt, die auf die Einhaltung der Regeln achten und auch aktiv das Gespräch mit Spaziergängern suchen. Der Weg ist mittlerweile wieder freigegeben.
Spaziergänger füttern unerlaubt Schafe – mehrere Tiere sterben
Die Besitzer eines Hofes zwischen Essen-Kettwig und Heiligenhaus-Isenbügel mussten 2020 handeln, nachdem mehrere Schafe starben und die Obduktion ergab, dass Spaziergänger die Tiere wiederholt – trotz Verboten – falsch gefüttert hatten. Schilder verweisen seither darauf, dass der offizielle Wanderweg in einem Bogen um den Hof herum führt. Allerdings stieß das bei einigen Wanderern und Mountainbikern auf taube Ohren – sie nutzten einfach weiter den Weg.