Langenberg/Neviges. . Nach Jahren wurde der Rechtsstreit um den 200 Jahre alten Wanderweg A1/A3 im Deilbachtal jetzt höchstrichterlich entschieden: Er bleibt offen!

Über zehn Jahr schon schwelt der Streit zwischen einer Reitstallbesitzerin und der Stadt Velbert um das Teilstück des Wanderwegs A1/A3 zwischen der Deilbachstraße und dem Astrather Hof. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster höchstrichterlich entschieden: Bei dem Weg handelt es sich tatsächlich um einen öffentlichen Wanderweg – der Zugang zu diesem Grundstück muss der Öffentlichkeit zugänglich gehalten werden.

Immer wieder Streit zwischen Besitzern und Wanderern

Drei Prozesse hatten die Stadt und die Reitstallbesitzerin in den vergangenen Jahren gegeneinander geführt – neben etlichen Strafrechtsprozessen, die es wegen einer Gülleattacke, einem Angriff auf Ordnungsamtsmitarbeiter, Bedrohungen, Beleidigungen und Tätlichkeiten gegen Wanderer vor Amts- und Landgericht gegen die Pferdehofbesitzerin und ihren Lebensgefährten, einen Wuppertaler Tierarzt, gegeben hatte.

„Es hat in den vergangenen Jahren zwei zivilrechtliche und ein öffentlich-rechtliches Verfahren zwischen uns und der Grundstücksinhaberin gegeben“, bestätigte der WAZ Torben Steinhauer, Justiziar der Technischen Betriebe Velbert. Die hatten namens der Stadt geltend gemacht, dass für den Weg – ein Teilstück des Wanderwegs A1 bzw. des Rundwanderwegs A3 – eigens ein Grundstück ausgewiesen worden sei, in dem der Weg offiziell als Wanderweg gewidmet sei. Eine Erklärung, der die Pferdehofbesitzerin vehement widersprach.

Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision mehr zu

Nachdem schon das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt hatte, dass der bereits seit Anfang des 19. Jahrhunderts existierende Weg tatsächlich grundbuchrechtlich als Wanderweg ausgewiesen sei, ging die Eigentümerin vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) ins Berufung.

Als dass OVG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung der ersten Instanz bestätigte und gegen diese Entscheidung keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zuließ, legte die Pferdehofbesitzerin eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein. „Diese Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 31. Mai zurückgewiesen – damit ist das OVG-Urteil nun rechtskräftig“, erläutert Steinhauer.

Nun will Stadt das Grundstück neu vermessen lassen

Zwei Grenztermine, zu denen man sich nach dem Urteil mit der Grundstückseigentümerin vor Ort treffen wollte, um den Wegeverlauf zu erörtern, kamen nicht zustande. Jetzt plant die Stadt, das Grundstück mit dem Weg neu vermessen zu lassen. Für Torben Steinhauer jedenfalls steht fest: „Die Technischen Betriebe Velbert wollen Stadt will diesen Weg auf mittlere Sicht der Öffentlichkeit wieder nutzbar machen, damit er auch in Zukunft als Wanderweg genutzt werden kann.“