Ratingen. Die Polizei hat ein Verfahren gegen eine 50-Jährige eingeleitet und ihr Handy beschlagnahmt. Sie hatte ein am Boden liegendes Unfallopfer gefilmt
Damit hat die Gafferin wohl nicht gerechnet: Die Polizei hat das Smartphone einer 50-jährigen Ratingerin beschlagnahmt und ein Verfahren gegen sie eingeleitet. Die Frau hatte zuvor eine Fußgängerin in hilfloser Lage gefilmt, die von einem Auto angefahren worden war.
Gegen 9.50 Uhr war die Polizei wegen eines Unfalls mit Personenschaden gerufen worden. Dort war eine 53-jährige Fußgängerin auf der Einfahrt zu dem Parkplatz eines Supermarktes von einem abbiegenden Auto erfasst und zu Boden geschleudert worden. Die Polizeibeamten waren noch vor den ebenfalls alarmierten Rettungskräften am Unfallort und leisteten Erste Hilfe bei der Fußgängerin.
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Die auf dem Boden liegende Frau gefilmt
Die Besatzung eines zweiten Streifenwagens bemerkte dann, dass eine Passantin die auf dem Boden liegende 53-Jährige mit ihrem Smartphone filmte. Bei einer Kontrolle der Filmaufnahmen stellten die Polizisten fest, dass die Frau – eine 50-jährige Ratingerin – insbesondere auf das Unfallopfer gezoomt hatte und so ihre hilflose Lage auf Video festgehalten hatte. Daraufhin stellten die Polizeibeamten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft das Smartphone der Ratingerin als Beweismittel sicher und leiteten ein Verfahren gegen sie ein.
Es drohen Geldstrafen oder sogar Gefängnis
Die Fußgängerin konnte das Krankenhaus nach ambulanter Behandlung wieder verlassen. Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass die Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, nach §201a des Strafgesetzbuches verboten ist. Es drohen empfindliche Geldstrafen – unter Umständen ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich.
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