Velbert. Die Technischen Betriebe Velbert haben kalkuliert: Die Preise für Müll, saubere Straßen, Abwasser und Co. bleiben 2023 konstant, ja sinken sogar.
Es ist noch nicht lange her, dass Sven Lindemann eindringlich und vorsorglich gewarnt hat, dass auch die Technischen Betriebe Velbert (TBV) die gestiegenen Preise erstens bereits spürten und zweitens weiterhin merken würden. Und dass sich diese Entwicklung natürlich auf die Kommunalgebühren auswirken werde. Die Zeiten stabiler Gebühren, so lautete im Sommer die Botschaft, seien wohl absehbar vorbei. Aber so richtig dicke kommt’s nun doch nicht in Sachen Müllabfuhr, Straßenreinigung, Abwasser, Winterdienst und Co. Zumindest (noch) nicht in 2023. Da ist nämlich das genaue Gegenteil der Fall: „Die Gebühren bleiben konstant bzw. sinken leicht“, kündigt aktuell der TBV-Vorstand an, „entgegen der allgemeinen Preissteigerung.“
Velberter bleiben von höheren Ausgaben verschont
Somit bleiben die Velberter Bürger zumindest in diesem Bereich noch einmal von höheren Kosten in ihrem Lebensalltag verschont. Und die Schere zwischen dem ohnehin stets höheren Verbraucherpreisindex und der Gebührenbelastung für einen vierköpfigen Musterhaushalt ging für Velbert seit 2010 noch nie so extrem weit auseinander wie im neuen Jahr.
Das gesamte Anlagevermögen betroffen
Allerdings steht die alljährlich im November fällige so genannte Gebührenvorschau, also der Ausblick auf die „Preise“ im jeweils kommenden Jahr, grundsätzlich immer unter dem Vorbehalt, dass noch Verschiebungen und Veränderungen eintreten können. In diesem Jahr sind die Fragezeichen, ist die Ungewissheit jedoch größer als sonst gewohnt. Und das liegt an den Folgen des OVG-Musterverfahrens zu den Entwässerungsgebühren, das Konsequenzen für die kalkulatorischen Zinsen bei jeglichem Anlagevermögen hat. Mithin nicht nur bei dem viele Millionen Euro teuren Abwassernetz, sondern z. B. auch bei den Müllfahrzeugen.
Einnahme-Schwund versus Verbesserungen
Vom Land gibt es in Konsequenz des erwähnten Musterverfahrens einen Gesetzesentwurf, der aber erst im Dezember im NRW-Landtag verabschiedet wird. Die TBV haben alle Gebühren auf Basis des bekannten Entwurfs kalkuliert. Die Berechnung des kalkulatorischen Zinses erfolgt nunmehr nur noch über 30 statt bisher 50 Jahre. Das schmälert die TBV-Einnahmen um drei Millionen Euro. Auf der anderen Seite ergibt sich bei den Abschreibungen, letztlich inflationsbedingt, eine Verbesserung in Höhe von zwei Millionen, so dass die Lücke rechnerisch entsprechend schrumpft.
Unterm Strich wird’s etwas günstiger
Über sämtliche Gebührenarten hinweg zahlt ein Musterhaushalt in einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Bewohnern, wie Thomas Braumüller vorrechnet, künftig unterm Strich 0,52 Prozent weniger als in 2022. Das gilt für den Fall, ergänzt der TBV-Sachgebietsleiter (Controlling/Kosten- und Gebührenrechnung), dass das Haus an einer klassischen Hauptstraße steht. Liege es in einer Nebenstraße, flössen entsprechend andere Kosten für den Winterdienst ein, so dass es 0,75 Prozent weniger seien.
Restmüll- und Papiermengen aktuell in Velbert rückläufig
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Abschließend noch eine Einzel-Betrachtung: Die Abfall-Gebühren sinken. In dem Bereich registrieren die TBV aktuell übrigens abnehmende Mengen sowohl beim Restmüll als auch beim Papier, obwohl es deutlich mehr Behälter als früher gibt. Möglicherweise, sucht Sven Lindemann einen Erklärungsansatz, mache sich hier schon das ob gestiegener Preise geänderte Konsumverhalten bemerkbar. Bei der Entwässerung halten sich der Anstieg beim Schmutzwasser – das vor allem infolge erhöhter Umlagen der Wasserverbände – und das Nachgeben beim Niederschlagswasser nahezu die Waage. Schließlich machen sich bei Straßenreinigung und Winterdienst Verrechnungen aus zurückliegenden Jahren besonders bemerkbar.
>>>Sondersitzung des TBV-Verwaltungsrats für endgültige Entscheidung
Normalerweise beschließt der TBV-Verwaltungsrat die neuen Gebühren in seiner Dezember-Sitzung, wenn auch der neue Wirtschaftsplan auf der Tagesordnung steht.
Dieses Mal ist für diesen Schritt jedoch mit Blick auf das noch laufende Gesetzgebungsverfahren schon fest eine Sondersitzung für den 26. Januar 2023 terminiert.
Bis dahin wird klar sein, ob die auf Grundlage des Gesetzesentwurfs erfolgte Gebühren-Kalkulation – und natürlich das NRW-Gesetz selbst – Bestand hat, oder ob es Änderungen gibt und deshalb auch die Velberter Gebühren anders festgelegt werden müssen.