Velbert. Eine Velberterin bestellt ein Smartphone im Internet, erhält aber nur Gitarrensaiten. Was man gegen Betrug im Internet machen kann.

Ein schneller Klick und schon hat Andrea Schnell (Name von der Redaktion geändert) das Smartphone gekauft. Für 115 Euro hat sich die Velberterin das Gerät bei Amazon neben einigen anderen Artikeln bestellt.

Daher denkt sich die 37-jährige alleinerziehende Mutter auch erst einmal nichts, als wenige Tage später einige Artikel eintrudeln, darunter ein Satz Gitarrensaiten, den sie nie bestellt hat. Erst als nach ein paar Tagen das bestellte Smartphone immer noch nicht ankommt, prüft sie den Bestellstatus bei Amazon. „Zugestellt“ steht dort und nun wird der Frau heiß und kalt. Auf Nachfrage beim Bestellriesen erhält sie die Antwort, das Paket sei an sie persönlich zugestellt worden und nun recherchiert Andrea Schnell und erinnert sich: „Da waren doch die Gitarrensaiten.“

Betrug im Internet: Gitarrensaiten statt Smartphone

Das Smartphone, dass sie über das Online-Versandhaus bestellt hatte, wurde von einem Marketplace-Verkäufer angeboten, also nicht direkt über Amazon. Geld erhielte sie zurück, wenn sie den Original-Artikel zurück schickt, eben den, den sie nie erhalten hat.

Im Internet reihen sich die Fälle von Kunden, denen es ähnlich passiert ist. Smartphone bestellt und einen Artikel für wenige Euro erhalten. Immer ist das Resultat das Gleiche: Geld weg.

Auch bei der Verbraucherzentrale mehren sich die Fälle, dass Kunden beispielsweise Shampooflaschen statt Smartphones erhalten haben. Bei Amazon werden Artikel direkt über den Onlineshop verkauft oder aber über Marketplace-Verkäufer.

Egal, bei wem der Kunde den Artikel bestellt hat. Die Verbraucherzentrale rät: „Melden Sie die Falschlieferung sofort bei Amazon. Schicken Sie auch Beweisfotos mit. Bewahren Sie den Paketschein gut auf – besonders, wenn dort auch das Gewicht des Paketes angegeben ist. Dies kann dabei helfen, zu belegen, dass es sich um die falsche Ware gehandelt hat. Prüfen Sie, ob Sie den Kaufpreis rückbuchen können. Allerdings kann dies unter Umständen zur Kontosperrung führen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn Amazon eine Kontoprüfung androht. Holen Sie rechtlichen Rat ein oder wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale für eine Beratung“. Sollte das alles nichts nützen: „Stellen Sie Strafanzeige“.

Betrug im Internet: Händler vor dem Kauf prüfen

Generell sollte vor jedem Kauf geprüft werden, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Fake-Shops bieten meist oft nur Vorkasse an. Auch eine sofortige Lieferbarkeit eines Artikels, der überall sonst ausverkauft ist, könnte ein Anzeichen für einen Betrug sein. Ebenso sind Preise, die deutlich unter anderen Angebotspreisen liegen oftmals ein Lockmittel, um den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, ohne dass die Ware jemals ankommt.

Wer im Internet nicht den bestellten oder gar keinen Artikel erhalten hat, sollte die Hoffnung dennoch nicht zu schnell aufgeben, In einigen Fällen lässt sich das Geld nämlich wieder zurück holen. Wer allerdings selbst den Betrag überwiesen hat, hat schlechte Karten: Nur wenn der Auftrag von der Bank noch nicht ausgeführt wurde, kann er storniert werden. Ein „Zurückholen oder Zurücküberweisen“ gibt es nicht.

Betrug im Internet: Geld kann oft zurückgeholt werden

Ist bei die Bestellung aber per Lastschrift bezahlt worden, sieht es ganz gut aus. Bis zu acht Wochen kann die Bank den Betrag zurückbuchen, bei Betrug geht das sogar bis zu 13 Monate. Kreditkartenzahlungen könne laut Verbraucherzentrale über das so genannte „Charge Back“ Verfahren. Noch einfacher geht es bei Zahlungen via Paypal. Dort greift der Käuferschutz. Aber Achtung, die relativ neue Funktion „Zahlung an Freunde“ ist nicht abgesichert. Daher auch bei Privatkäufen immer auf die rechtlich sichere Methode bestehen. Bei Bargeldtransferdiensten wie beispielsweise Western Union ist ebenfalls Vorsicht geboten. Denn der Empfänger holt das Geld bar in der Filiale ab. Nur wer hier schnell ist, kann den Betrag zurückholen, bevor er in Empfang genommen worden ist.

Bei Verdacht auf Betrug im Internet: Paket schon vor dem Öffnen prüfen

Wer nun Sorge hat, dass er selbst auf einen Betrug hereinfallen könnte, dem rät die Vebraucherzentrale: „Überprüfen Sie beim Erhalt des Pakets, ob dieses unversehrt ist und ob Gewicht und Größe des Pakets zu dem von Ihnen bestellten Artikel passen.“ Im Zweifel sollte die Annahme verweigert werden, Schäden am Paket sollten sofort vom Lieferdienst dokumentiert werden. Beim Auspacken am besten direkt Beweismittel sammeln, beispielsweise ein Video vom Auspacken oder das Paket im Beisein einer weiteren Person öffnen.

Im Fall von Andrea Schnell ist es gut ausgegangen. Offenbar hat Amazon mehrere Beschwerden über den Marketplace-Verkäufer erhalten und ihr den Kaufpreis problemlos und sogar ohne weitere Nachfragen erstattet. Doch auch wenn der finanzielle Schaden beglichen ist, Andrea Schnell ist nun noch achtsamer. Ein neues Smartphone ist bestellt. Bei einem Shop, mit dem sie per Paypal zahlen konnte.

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Persönliche Beratung gibt es bei der Verbraucherzentrale Velbert, Friedrichstr. 107, montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.30 bis 13.30 Uhr, montags und donnerstags zudem von 14.30 bis 18 Uhr. Mittwochs ist die Verbraucherzentrale geschlossen. Telefonisch sind die Velberter Mitarbeiter unter 02051/809018 zu erreichen. Viele hilfreiche Infos und Tipps gibt es auch auf der Internetseite www.verbraucherzentrale.nrw