Velbert. Brennholz wird immer teurer und knapper: Da greift manch einer zu verbotenen Alternativen und nimmt einfach Äste oder Stämme aus dem Wald mit.
Die junge Familie aus Velbert nutzt das schöne Wetter und macht mit Kind und Hund einen ausgedehnten Spaziergang im Langenhorst. Während das Kind herumtobt und Vierbeiner Paul an jeder Ecke ausgiebig schnüffelt, kommt den Eltern eine Idee: „Wir könnten doch etwas Holz für den Kamin sammeln“, beschließen sie. Gesagt – getan. „Oh, der Ast dort ist super. Und der da.“ Am Ende schleppen sie fast 20 kleinere und größere Äste aus dem Wald. Dass sie damit illegal gehandelt haben könnten, kommt ihnen gar nicht in den Sinn.
„Es handelt sich dabei aber um Diebstahl“, sagt Dipl.-Forstwirt Peter Tunecke, der bei den Technischen Betrieben Velbert (TBV) den Geschäftsbereich Forst leitet. „Jedes Stück Holz hat ja einen Eigentümer.“ In den meisten Fällen in Velbert handelt es sich dabei um die TBV. „Aber es gibt auch viele private Waldbesitzer. Und man kann ja nicht einfach etwas mitnehmen, was einem anderen gehört.“
Pilze dürfen in Velbert für den Privatgebrauch gesammelt werden, Holz nicht
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht im so genannten „Handstraußparagrafen“ zwar vor, dass kleine Mengen an Beeren, Pilzen, Wildblumen und Gräsern zum Eigengebrauch gesammelt werden dürfen – Holz ist hier jedoch ausdrücklich ausgenommen. Das nordrhein-westfälische Landesforstgesetz regelt hier ganz klar: Wer Holz sammeln möchte, braucht hierfür eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers.
Technische Betriebe Velbert bringen Holz-Diebstähle zur Anzeige
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„Natürlich muss man da mit Augenmaß drangehen“, sagt Tunecke. Wenn ein Kind vom Spielen im Wald einen auf dem Boden liegenden Ast mit nach Hause nehme, werde da keiner etwas sagen, so der Stadtförster. „Wenn hingegen jemand regelmäßig größere Mengen Totholz aus dem Wald holt, ist das kein Kavaliersdelikt.“ Tunecke betont: Wir bringen das dann auch zur Anzeige.
Bis zu 100.000 Euro Bußgeld oder sogar Freiheitsstrafe für Holzdiebe
Während für das Sammeln von geringen Mengen Totholz ein eher geringes Bußgeld droht, kann alles andere richtig teuer werden: Wer größere Mengen an Brennholz im Wald sammelt oder gar Bäume fällt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen.
„Es hat ja auch Gründe, warum wir das Totholz im Wald belassen“, erklärt Tunecke. Es gibt dem Boden Nährstoffe zurück und ist zugleich Lebensraum und Nahrungsquelle – beispielsweise für Insekten.
In Wülfrath wurden 300 Quadratmeter Wald illegal gerodet
Einen besonders spektakulären Fall von Holzdiebstahl gab es im September in der Nachbarstadt Wülfrath: Dort hatten Unbefugte am Angerweg in Rohdenhaus etwa 300 Quadratmeter Waldfläche illegal gerodet. Um die Einsehbarkeit des Geländes vom angrenzenden Wanderweg zu verhindern, wurden tarnfarbene Sichtschutzmatten angebracht. Den Schaden bzw. die Kosten zur Wiederaufforstung beziffert die Firma Lhoist als Eigentümerin des Waldes mit „mehreren zehntausend Euro“.
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Und auch in Velbert nehmen die Holzdiebstähle zu – wenn auch nicht in einem solch spektakulären Ausmaß. In einem Fall sei in einem gestapelten Holzpolter herumgesägt worden, berichtet Tunecke. Und er wisse, dass „einige Gewerbliche unterwegs sind“ – also solche, die nicht nur für den Eigenbedarf sammeln. „Das haben wir genau im Auge“, erwartet der Fortswirt, „dass man sich in einem Rechtsstaat an Regeln hält“.
Brennholz aus dem Vorgarten gestohlen – während des Urlaubs der Besitzer
Auch Regionalförster Lothar Schnegelsberg vom Landesbetrieb „Wald und Holz NRW“ hört von immer mehr Holzdiebstählen in seinem 245 Quadratkilometer großen Zuständigkeitsbereich, zu dem auch Velbert gehört. „Die Diebe sind vor nix fies“, sagt er, „es wird alles gestohlen“. Besonders beliebt sei natürlich bereits fertig verarbeitetes Brennholz. Einem Landwirt beispielsweise sei eine große Menge Brennholz, das auf einer Weide gestapelt war, gestohlen worden. In Haan sei während des Urlaubs der Bewohner Brennholz aus dem Vorgarten verschwunden. „So etwas hätte ich noch vor einiger Zeit nicht geglaubt.“
Schnegelsberg rät Waldbesitzern, Holz stets so schnell wie möglich abzutransportieren und so lange „nicht auf dem Präsentierteller“ zu stapeln. So hält es auch der Nevigeser Peter Wiemer – wohl auch darum sei er bislang von Diebstählen verschont geblieben.
Versteckte GPS-Tracker sollen Holzdiebe überführen
Und auch moderne Technik kommt mittlerweile zum Einsatz, um Holzdiebe zu überführen: So setzen sowohl „Wald und Holz NRW“ als auch die TBV Wald und Holz stichprobenhaft GPS-Tracker-Technik ein. Zudem sei man darauf angewiesen, dass verdächtige Beobachtungen gemeldet werden – entweder im Regionalforstamt Bergisches Land, Tel. 02261 7010-0, oder bei den Technischen Betrieben Velbert, Tel. 02051 262626. In dringenden Fällen kann auch die Polizei verständigt werden.
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>>> Legales Sammeln von Holz
Die TBV geben für das selbstständige Sammeln von nicht aufgearbeitetem liegenden Holz aus vorangegangenem Holzeinschlag in den Waldflächen (kein vorgerücktes oder gepoltertes Holz) Holzsammelscheine aus.
Voraussetzung sind unter anderem Erfahrung beim Umgang mit der Motorsäge, die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie keine Alleinarbeit.
Man bekommt dann eine bestimmte Fläche zugewiesen. Der gesammelte Raummeter Holz kostet dann 20 Euro plus Mehrwertsteuer.