Velbert. . Ein Mann hat am Freitag gestanden, einen Zehnjährigen im Auto mitgenommen zu haben. Die Behörden erklären, warum er trotzdem wieder frei ist.
Nachdem die Polizei am Freitagabend einen Mann zum Fall des entführten Jungen vernommen hat, erklärt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft nun, warum der Mann nach der Vernehmung wieder freigelassen wurde.
„Für eine Festnahme bräuchte es einen dringenden Tatverdacht für einen Straftatbestand oder andere Haftgründe wie Fluchtgefahr“, verdeutlicht die Sprecherin. Beides liege zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Ermittlungen seien noch lange nicht zu Ende
Das bestätigt auch Polizeisprecher Ulrich Löhe: Der Mann habe bei der Vernehmung am Freitag zwar gestanden, das Auto – einen schwarzen VW Up – gefahren und den Jungen mitgenommen zu haben, „aber mehr eben auch nicht“, sagt der Polizeisprecher. „Es gibt keine rechtliche Handhabe, den Mann zu inhaftieren.“ Die Polizei sei froh über den Ermittlungserfolg und dass nun genau feststehe, welches Auto für die Tat verwendet worden sei und wer das Auto gefahren habe. „Die Ermittlungen sind noch lange nicht zu Ende“, so Löhe.
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Der Polizeisprecher appelliert erneut an die anonymen Hinweisgeber, die auf Facebook von weiteren Fällen in Hattingen und Essen berichtet haben. „Wir müssen nachweisen, mit welcher Motivation der Mann den Jungen in seinem Auto mitgenommen hat“, erklärt Löhe. Für die Ermittlungen sei es nun besonders wichtig, dass die Hinweisgeber sich bei der Polizei melden.
Es sei schwierig, einen Tatbestand zu finden
„Zur Zeit ist es schwierig, einen Tatbestand zu finden“, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Denn da der Junge nach dem Unfall das Auto habe verlassen können, sei die Tat aus strafrechtlicher Sicht relativ schnell beendet gewesen.
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„Wir wissen nicht, was der Mann vorhatte“, sagt die Sprecherin weiter. Das gelte es nun im Laufe der Ermittlungen herauszufinden. Dass zurzeit noch kein Tatbestand vorliegt, der eine Festnahme des Jungen rechtfertigt, bestätigt auch Ina Klimpke, Fachanwältin für Strafrecht aus Dortmund: „Es ist nicht verboten, einen Jungen anzusprechen und im Auto mitzunehmen. Auch, wenn es moralisch verwerflich ist.“ Da der Junge freiwillig einstieg und der Fahrer nach dem Unfall laut Aussagen des Jungen wohl auch nicht hinter ihm herlief, liege hier juristisch keine Freiheitsberaubung vor.
Der Fall des entführten Jungen aus Velbert hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der mutmaßliche Täter hatte den Jungen an der Bonsfelder Straße auf seinem Schulweg angesprochen und mit aggressiven Worten dazu bewegt, in sein Auto einzusteigen. Als der Mann mit seinem Wagen in den Graben fuhr, konnte der Schüler das Fahrzeug verlassen.
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