Velbert/Hattingen. . Die Polizei warnt nach einem mutmaßlichen Entführungsversuch eines Kindes vor privaten Fahndungsaufrufen. Das kann richtig Ärger geben.
Vorsicht mit privaten Fahndungsaufrufen im Netz: Nach einem mutmaßlichen Entführungsversuch eines zehnjährigen Jungen in Velbert warnt die Polizei jetzt davor, private Fahndungsaufrufe in sozialen Netzwerken zu verbreiten.
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Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Wer ein Foto von einem Menschen macht, darf das nur mit dessen Einwilligung. Nutzt jemand ein Foto von einem Menschen für einen Fahndungsaufruf, macht er sich sogar strafbar, so heißt es von der Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis. „Eine Verwendung für Fahndungsaufrufe kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.“
Hinweise auf Facebook landen nicht bei Polizei
Außerdem könnten private Fahndungen sogar die polizeilichen Ermittlungen gefährden, sagt Daniel Uebber von der Polizei Mettmann. „Die Polizei hat in der Regel gute Gründe, Fotos von mutmaßlichen Täter nicht sofort zu veröffentlichen.“ So könnten Täter dadurch etwa verschreckt werden.
Ein weiteres Problem: Hinweise, die über soziale Netzwerke ausgetauscht werden, landen in der Regel nicht bei der Polizei. Für die Ermittlungsarbeit seien sie so wertlos. „Wer Hinweise zu Straftaten hat, soll sich deshalb immer direkt an die Polizei wenden“, heißt es von der Polizei Mettmann.
Veröffentlichung nur mit Richter-Beschluss
Auch die Polizei darf Fahndungsaufrufe übrigens nicht leichtfertig im Internet veröffentlichen. Erst wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, dürfen die Ermittler die Bürger mit Fahndungsfotos um Mithilfe bitten.