Essen. Warnungen vor Tierquälern oder Kinderschändern verbreiten sich rasant in sozialen Netzwerken. Experten warnen aber vor privaten Detektivspielen.
Der Faustschlag trifft den Busfahrer mitten ins Gesicht. Weil er einen Schwarzfahrer nicht mitfahren lassen will, rastet der Betroffene aus. Der Busfahrer macht Fotos vom Angreifer – und geht im sozialen Netzwerk Facebook selbst auf die Suche nach dem Mann, der nach der Tat flüchtete. Der private Fahndungsaufruf aus Mönchengladbach verbreitet sich wie ein Lauffeuer und wird binnen kürzester Zeit 30.000 Mal geteilt.
Dabei warnen gerade die Behörden davor, sich als Ermittler bei Facebook, Twitter & Co. zu versuchen. „Private Ermittlungen können böse ausgehen“, stellt die Duisburger Polizeisprecherin Stefanie Bersin klar. Sie erklärt, dass falsche Anschuldigungen schnell Klagen nach sich ziehen können.
Schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
Auch die Polizei darf Fahndungsaufrufe nicht leichtfertig im Internet veröffentlichen. Erst wenn alle Maßnahmen ausgeschöpft sind und ein richterlicher Beschluss vorliegt, dürfen die Ermittler die Bürger mit Fahndungsfotos um Mithilfe bitten. Denn die Foto-Veröffentlichung eines mutmaßlichen Täters sei ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Fahndungsfotos dürfen nur auf dem eigenen Polizei-Presseportal veröffentlicht werden, weil es auf sozialen Plattformen praktisch unmöglich sei, die Fotos zurückzunehmen. „Datenschutz ist ein hohes Recht“, erklärt Bersin. „Damit gehen wir sehr vorsichtig um. Wenn Leute privat zur Fahndung aufrufen, gleicht es schnell einer Hexenjagd.“
Diese Art von Lynchjustiz hat auch ein Düsseldorfer erfahren, den die Mitglieder der Facebook-Gruppe „Nett-Werk Düsseldorf“ als Pädophilen eingestuft hatten. Obwohl die Polizei seine Unschuld attestierte, sah sich der zweifache Familienvater im Internet wüsten Beschimpfungen wie „pädophiles Arschloch“ und Drohungen ausgesetzt. Er fürchtete um den Ruf seines Unternehmens und holte sich juristischen Beistand, um den Urheber zu belangen.
Fälschlich Beschuldigte können Anzeige erstatten
Rechtsanwältin Julia Maris aus Oberhausen rät deswegen von eigenen Ermittlungen ab. „Derjenige, der private Fahndungsaufrufe startet, macht sich strafbar und setzt sich zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus.“ Wer fälschlicherweise beschuldigt wird, könne Strafanzeige erstatten. Eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr sind der Expertin zufolge möglich.
Dass das private Ermitteln ungeahnte Konsequenzen nach sich ziehen kann, weiß auch Tom Litges, Sprecher der Polizei Oberhausen. So sei im vergangenen Jahr in Oberhausen öffentlich nach einem Mann gefahndet worden, der zwischen 2014 und 2016 in drei Fällen Kinder missbraucht haben soll. Ein Facebook-Nutzer meinte den Täter enttarnt zu haben und veröffentlichte das Autokennzeichen des mutmaßlichen Kinderschänders. Der Hinweis stellte sich jedoch schnell als falsch heraus. So könne es passieren, dass ein zu Unrecht Beschuldigter „für sein Leben als Kinderschänder gebrandmarkt“ werde, sagt Litges.
Teilen eines unrechtmäßigen Aufrufs strafbar
Auch Rechtsexpertin Julia Maris warnt: „Wenn aus der Fahndung eine Hetzjagd wird und in dem Fahndungsaufruf unwahre Tatsachenangaben enthalten sind oder Beleidigungen, dann befindet man sich im Bereich der Verleumdung, Beleidigung, übler Nachrede.“
Nicht nur dem Urheber der Suchmeldung können ernste Konsequenzen drohen. Selbst das Teilen eines unrechtmäßigen Aufrufes kann strafrechtlich verfolgt werden. Ein Link zu Fahndungsaufrufen der Polizei könne dagegen bedenkenlos geteilt werden. Die Aufrufe dürfen jedoch „nicht kopiert und selbst gepostet werden“, sagt Maris.
Lästig und gefährlich sind solche Fahndungsaufrufe gerade dann, wenn sie Panik schüren. Wie etwa eine versuchte Kindesentführung in Mülheim. In einem Aufruf warnte eine Mutter vor einem Paar, das ihren vierjährigen Sohn angeblich in einen Lieferwagen habe ziehen wollen. Besorgte Nutzer alarmierten daraufhin die Polizei, am Ende stellte sich die Warnung als Falschmeldung heraus – war bis dahin aber zigfach ungeprüft geteilt worden.
Polizei: „Bitte nicht auf eigene Faust agieren!“
Für die Polizei ist Facebook trotzdem ein „wirksames Instrumentarium, mit dem man aber vorsichtig umgehen muss“, sagt die Duisburger Polizeisprecherin Stefanie Bersin. Nutzer sozialer Netzwerke sollten dennoch „bitte nicht auf eigene Faust agieren“, ergänzt ihr Oberhausener Kollege Litges. „Wir sind die Profis und wissen wie die Maßnahmen zu treffen sind, um nach Leuten zu fahnden.“
Den Angreifer aus Mönchengladbach übrigens hat die Polizei gefasst – ganz ohne Hilfe aus dem Netz. Die Fotos in den sozialen Medien musste der Busfahrer löschen. Ob er für den unrechtmäßigen Aufruf belangt wurde, ist nicht bekannt.