Sprockhövel/ Schwelm. Die Bankenaufsicht BaFin reagiert auf die Besetzung des Vorstandspostens der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel. Thema ist die Qualifikation Flüshöhs.
Nach dem großen Stühlerücken in der Vorstandsetage der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel ist es etwas ruhiger geworden um das Thema in der Öffentlichkeit. Gleichwohl läuft die Sache hinter den Kulissen auf Hochtouren weiter. Inzwischen gibt es erste deutliche Signale, dass Oliver Flüshöh nicht ohne Weiteres im Jahr 2025 Vorstandsvorsitzender Sparkasse werden könnte – denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich eingeschaltet.
Die Entscheidung des Verwaltungsrats, den CDU-Mann trotz mangelnder Qualifikation und ohne ein Bewerbungsverfahren zwei Jahre lang zum Generalbevollmächtigten der Sparkasse zu machen, um dann den Vorstandsvorsitz von Christoph Terkuhlen zu übernehmen, hat enorme Wellen geschlagen. Terkuhlen – ehemals Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Sprockhövel – war nach der Fusion als Junior-Partner nie als Vorstandsvorsitzender vorgesehen gewesen. Erst die neue Konstellation mit Oliver Flüshöh hat ihm diesen Posten ermöglicht.
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Doch wird Oliver Flüshöh überhaupt bereits im Jahr 2025 Vorstandsvorsitzender der Sparkasse? Nach gesicherten Informationen dieser Zeitung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Verwaltungsrat der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel mitgeteilt, dass ihr zwei Jahre Fortbildung als Generalbevollmächtigter nicht ausreichen, um die Top-Position im Kreditinstitut zu bekleiden. Nach Auffassung der BaFin sollen wohl mindestens drei Jahre notwendig sein.
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Hans-Werner Kick, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel, verweist auf Nachfrage der Redaktion zu diesem Thema auf seine Verschwiegenheitspflicht. Auf die Querelen rund um die Personalentscheidung angesprochen sagt er: „Wir haben eine unternehmerische Entscheidung getroffen. Diese wird die Sparkasse umsetzen.“
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Auch ein BaFin-Sprecher äußert sich nicht konkret zu den Fragen bezüglich des Schwelmer Falls: „Ich darf zu Vorgängen in einzelnen Instituten keine Auskunft erteilen“. Grundsätzlich gelte, dass die BaFin involviert werden muss, wenn die Sparkasse einen neuen Geschäftsstellenleiter bestellen will – so heißt der Vorstandsvorsitzende offiziell. Dieser muss fachlich geeignet und zuverlässig sein. Dabei gilt: Die BaFin kann die Bestellung nicht verhindern, hat jedoch die Möglichkeit, einen vom Verwaltungsrat bestellten Geschäftsstellenleiter wieder abzuberufen.
Politik teilt Ämter unter sich auf
Unbeirrt von der massiven Kritik an der Personalentscheidung der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel, trat Flüshöh am 1. April seine neue Stelle an. Zuvor hatte er sämtliche politischen Ämter, Verwaltungs- und Aufsichtsratsmandate niedergelegt.
Beachtung findet die Neuverteilung der Posten, die Flüshöh im Rahmen seiner Verwaltungsratstätigkeit bei der Sparkasse Schwelm-Sprockhövel hatte. Den Vorsitz des Hauptausschusses bekleidet nun der Ehrenvorsitzende der Schwelmer CDU und Schwelmer Unternehmer, Matthias Kampschulte. Dies ist der Ausschuss, der unter anderem hauptverantwortlich bei der Auswahl der des Vorstandspersonals ist.
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Den Vorsitz des Risikoausschusses hat Johanna Burbulla bekommen. Sie war im Jahr 2014 als Fraktionsvorsitzende der kurzzeitig existierenden Partei „Die Bürger“ in den Rat der Stadt Schwelm eingezogen und ebenso in den Verwaltungsrat der Sparkasse. Den Weg in die CDU ebnete ihr Oliver Flüshöh.
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Wird die geplante Konstellation in der Sparkasse Realität, wird die Krankenschwester Johanna Burbulla künftig ihren politischen Wegbereiter und ehemaligen Fraktionsvorsitzenden als Sparkassenvorstand in Risikofragen überwachen, ihm Grenzen aufzeigen und Ratschläge erteilen. Um dieser Aufgabe gewachsen zu sein, belegen alle Sparkassenverwaltungsräte Workshops bei der Sparkassenakademie.