Oberhausen. Der Fall der Krefelder Schulklasse, die ihren Fahrschein an der Haltestelle am Centro aufgrund eines Defekts nicht entwerten konnte und dann von einem Kontrolleur ein Bußgeld in Höhe von 560 Euro aufgebrummt bekam, empörte viele Oberhausener. Ein 67-jähriger Rentner will die Kosten nun übernehmen.
Weil der Entwerter an der Bushaltestelle am Centro ihre Tickets nicht abstempelte, stiegen Schüler auf Anraten ihres Lehrers trotzdem in den Bus. Bei einer Kontrolle kassierten sie dafür insgesamt ein Bußgeld in Höhe von 560 Euro. Das teure Nachspiel der Klassenfahrt der Gymnasiasten aus Krefeld erhitzte jetzt auch die Gemüter unserer Leser. Hier nur eine kleine Auswahl.
Ein Oberhausener zeigte sich über die „Nickeligkeit“ der Stoag sogar so erbost, dass er anbot, das Bußgeld – das die Stoag inzwischen „aus Kulanz“ auf 140 Euro reduziert hatte – für die Klasse zu übernehmen. „Ich habe bereits Kontakt zu dem Gymnasium aufgenommen“, versicherte der 67-Jährige gestern am heißen Draht zur Redaktion. Und weiter: „Die Krefelder Schüler waren doch unsere Gäste – und mit Gästen geht man so nicht um.“ Ihm liege viel daran, „dass die Kinder und der Lehrer ein gutes Bild von Oberhausen in Erinnerung behalten“.
Entschuldigung gefordert
Auch Leserin Christa Thissen meint: „Das kann nicht richtig sein!“ Wenn der Entwerter an der Haltestelle nicht funktionierte, habe der Lehrer genau das Richtige getan. Denn: „Den Defekt des Gerätes hat er nicht zu vertreten und die Kinder auch nicht.“ Seine Aufmerksamkeit müsse der Pädagoge ganz der – mit Sicherheit schon irritierten – Schülergruppe widmen. Christa Thissen weiß aus Erfahrung: „Dabei kann man den Entwerter in den Oberhausener Bussen tatsächlich leicht übersehen.“
Außerdem habe Manfred Seidel seinen Schülern vor dem Einsteigen in den Bus doch noch versichert, dass sie die Tickets nachträglich entwerten würden – spätestens am Oberhausener Hauptbahnhof. Christa Thissen folgert: „Die Stoag sollte auf die Bußgelder gänzlich verzichten und sich bei der Klasse mit einem Freundschaftspaket für das unverhältnismäßige Vorgehen entschuldigen.“ Schließlich hätte sich die Klasse einen unbeschwerten Ausflug verdient.
Recht auf Widerspruch
Und Leser Friedhelm Saes stellt verärgert fest: „Fingerspitzengefühl ist bei den Kontrolleuren wohl ein Fremdwort.“ Dabei hätte die Stoag und somit Oberhausen nach seiner Ansicht hier mal richtig Werbung machen können. Die Angaben des Lehrers könne man nachvollziehen. Wenn schon der Kontrolleur nicht in der Lage sei abzuwägen (oder es nicht dürfe), ob es bei einer Belehrung bleiben könne, „dann hätte spätestens die Prüfstelle der Stoag auf diese Bußgelder verzichten sollen“.
Tatsächlich hätten die Kontrolleure in diesem Fall gar keinen Handlungsspielraum gehabt, betont Stoag-Sprecherin Jenny Battistin. „Ein nicht abgestempelter Fahrschein ist ein ungültiger Fahrschein – und da sind die Kontrolleure verpflichtet, die Daten aufzunehmen.“ Darüber hinaus stehe es jedem Fahrgast zu, bei der Stoag schriftlich gegen den Zahlungsbeleg Widerspruch einzulegen (ebe@stoag.de). „Dort wird der Sachverhalt geprüft.“ Mit dem Lehrer der Klasse aus Krefeld seien die Stoag-Mitarbeiter übrigens aktuell noch im Gespräch.