Oberhausen. Wir müssen draußen bleiben! Was für den Aufenthalt von Vierbeinern in Lebensmittelläden gilt, trifft ab 1. Juli für die 6600 Kraftfahrzeuge zu, die lediglich über eine gelbe Umweltplakette verfügen, denn ab diesem Datum gelten verschärfte Regeln für die Umweltzonen.

Wir müssen draußen bleiben! Was für den Aufenthalt von Vierbeinern in Lebensmittelläden gilt, trifft ab 1. Juli für die 6600 Kraftfahrzeuge zu, die lediglich über eine gelbe Umweltplakette verfügen, denn ab diesem Datum gelten verschärfte Regeln für die Umweltzonen.

Nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen dann in Alstaden, Alt-Oberhausen, Lirich, Buschhausen, Schwarze Heide, Sterkrade-Mitte und weiten Teilen Osterfelds unterwegs sein. Für das Handwerk bedeutet das: „Einige Betriebe mussten viel Geld in neue Fahrzeuge investieren, andere mussten ihre Wagen teuer umrüsten lassen“, sagt die Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft, Barbara Pezzei.

Finanzielle Belastung

Wie hoch die finanziellen Belastungen für einzelne Betriebe waren, kann Pezzei nicht sagen, aber: „Es mussten Wagen ersetzt werden, die noch gut in Schuss waren. Für kleinere Betriebe sind das bedeutsame Kosten. Das Geld fehlt dann nämlich für andere Investitionen und wirft diese Firmen in ihrer Planung wieder zurück.“

Dies bestätigt auch der örtliche Beauftragte des Bundesverbands der mittelständischen Wirtschaft, Christian Leufert: „Für Unternehmen mit geringem finanziellen Hintergrund ist das ein Problem.“ Allerdings: „Autohändler freuen sich über vermehrte Anfragen zum Kauf von neuen Nutzfahrzeugen.“

Es gibt Ausnahmen von der Kennzeichnungsfrist

Keine Regel ohne Ausnahmen: Von der Kennzeichnungspflicht in der Umweltzone sind unter anderem land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Oldtimer, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, ausgenommen. Das gilt generell auch für Dieselfahrzeuge, für die es derzeit keine geeigneten Nachrüstungssysteme gibt. Wichtig bei diesen Fahrzeugen: Der Wagen ist vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen. Hinzu kommt: Ein Sachverständiger muss diese Nicht-Nachrüstbarkeit bescheinigen. Diese Bescheinigung muss der Fahrer dabeihaben und beim Parken gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Sie ist ohne zeitliche Befristung gültig.

Im vergangenen Jahr gab es 1335 Verfahren wegen Verstoßes gegen die Umweltzonenregeln in Oberhausen. Die Stadt überwacht dabei die parkenden Autos, die Polizei die fahrenden Wagen.

Schon an 18 Tagen Überschreitungen der Messwerte

Mit der Einführung der Umweltzonen und den Fahrverboten soll vor allem die Feinstaubbelastung in der Luft gesenkt werden. Inwieweit dies tatsächlich gelungen ist, ist umstritten. Die Messstelle an der Mülheimer Straße hat in diesem Jahr schon an 18 Tagen Überschreitungen gemessen, im vergangenen Jahr waren es 38 Tage.

Schließlich haben auch Industrie-Emissionen einen Anteil und: „Private Heizungsanlagen, bei denen mit Holz geheizt wird, haben einen deutlich höheren Anteil beim Feinstaub als der Verkehr“, sagt Pezzei.