Oberhausen. .

Nach einigem Ärger mit der Vergabe von Aufträgen an Handwerker, Architekten und Unternehmen hat sich die Stadt Oberhausen nun entschlossen, gewünschte Arbeiten und Dienstleistungen transparenter als früher für die Privatwirtschaft zu veröffentlichen.

Stadtdezernent Jürgen Schmidt hat alle Ämter in einem internen Schreiben, das der WAZ vorliegt, angewiesen, „verpflichtend für diese Bekanntmachungen das Vergabeportal NRW www.vergabe.nrw zu nutzen“. So hat jeder Anbieter in NRW eine höhere Chance, mit guten Preisen und anständiger Qualität Aufträge der Stadt zu ergattern. Am Ende kann dies Steuergelder ersparen: Je mehr Angebote vorliegen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, das preiswerteste zu bekommen.

Rathausmannschaft soll besser geschult werden

Eine möglichst große Transparenz bei Aufträgen fordert ohnehin das Landesvergabegesetz, um teure Mauscheleien mit einigen wenigen Firmen zu verhindern. „Eine hohe Transparenz ist auch für uns wichtig, schließlich kennen wir nicht alle möglichen Anbieter auf dem Markt. Aber wir wissen auch: Nicht immer sind die Billigsten auch die Günstigsten“, sagt Dezernent Jürgen Schmidt der WAZ.

Die Rathausmannschaft soll zudem besser geschult werden, um die rechtlichen Fallstricke des Vergaberechts beachten zu können.Schmidt hofft, mit den neuen Leitplanken falsche Eindrücke bei den Bürgern zu verhindern. „Durch heillose Diskussionen in einigen wenigen Fällen besteht die Gefahr, dass man den Eindruck vermittelt, viele Vergaben seien nicht sauber gewesen.“

"Auftragsvergabe war zum Teil rechtswidrig"

Allerdings hatte die interne Rechnungsprüfung der Stadt immer wieder mal ihre Zustimmung zur Auftragsvergabe untersagt. Sie bemängelte etwa 2013, dass bei der Auftragsvergabe zum Ausbau der Bushaltestelle an der Steinbrinkstraße die gewünschte Leistung zu konkret beschrieben wurde. Dies schränke den Kreis der Anbieter zu stark ein. Die Leistungsbeschreibung müsse „produktneutral“ sein. Das zuständige Dezernat argumentierte dagegen: Man wolle nur die Einheitlichkeit des Straßenbildes garantieren – nicht jede Haltestelle solle ja anders aussehen.

Zuletzt hatte die Bezirksregierung 2013 zur Vergabe einer Machbarkeitsstudie für zusätzlichen Parkraum erklärt: „Die Auftragsvergabe war zum Teil rechtswidrig.“ Zwar sei eine freihändige Vergabe durch den niedrigen Auftragswert von 12 200 Euro erlaubt gewesen, doch zuvor hätte der Auftrag zwingend allgemein veröffentlicht werden müssen. Auch die Auftragserteilung durch die Stadttochter OGM für den Abriss des „Haus der Jugend“ wurde 2013 von Düsseldorf als rechtswidrig beanstandet.