Oberhausen. . Der jahrelange Streit über die Nutzung des früheren Stahlwerksgeländes in Oberhausen landet nun vor Gericht. Die Landesregierung fordert Fördermittel in Millionenhöhe von der Stadt zurück. Mit den Geldern war ein Areal aufbereitet worden, das Oberhauen anschließend verkauft hat.

Jahrelange diplomatische Gespräche hinter verschlossenen Türen haben nichts gefruchtet, so wird wohl der heikle wie komplizierte Streit zwischen der rot-grünen Landesregierung und der rot-grünen Oberhausener Stadtregierung endgültig von hohen Richtern entschieden.

Im Mai will das Landgericht Duisburg beim zweiten Verhandlungstag im Verfahren darüber befinden, ob das arme Oberhausen dem Land mindestens sechs Millionen Euro, womöglich zuzüglich Zinsen, an Fördergeldern zurückzahlen muss.

Land sieht förderschädliches Verhalten

Mit den Finanzspritzen wurde ab 1999 das frühere Stahlwerksgelände gegenüber dem Centro mit Sprengungen, Rodungen und Straßen so gut aufbereitet, dass sich hier leichter Gewerbe ansiedeln lässt. Nach dem aber das Gesundheitszentrum-Projekt Ovison mit dem gläsernen Menschen gescheitert war, verkaufte die Stadt Oberhausen das aufbereitete 250.000 Quadratmeter Areal an die nordirischen Bagger-Verleihfirma „Euro Auctions“ für viel Geld.

Das Land sieht hier ein förderschädliches Verhalten von Oberhausen, weil die Stadt ihren Einfluss auf die Besetzung des Areals an einen Privatunternehmer, nämlich dem Käufer, verloren hat. Die Stadt war anfangs recht optimistisch, auch einen Prozess gewinnen zu können, weil das Land angeblich formale Fehler gemacht habe. Doch hört man sich in Düsseldorf um, so kann man erfahren, dass für das Land der Fall sehr klar ist: Oberhausen muss die Fördergelder zurückzahlen. Auf Gespräche zwischen den Parteien scheint jedenfalls niemand mehr zu setzen.

„Die tatsächliche Entscheidung des Gerichts bleibt abzuwarten“

Kämmerer Apostolos Tsalastras hat sich jedenfalls darauf eingestellt, sich einem Richterspruch beugen zu müssen: „Das sind Fragen, die letztlich juristisch gelöst werden.“ Rechtsdezernent Frank Motschull räumte in der Hauptausschusssitzung am Montag ein, dass der erste Verhandlungstag Ende November 2013 für die Stadt nicht besonders erfreulich verlaufen ist.

Der Vorsitzende Richter der achten Zivilkammer gab am Ende komplizierter Erörterungen an, es bestehe kaum ein vernünftiger Zweifel daran, dass der Projektentwickler Fördermittel zurückzahlen müsse. Motschull hat noch Hoffnung, da der Richter seine persönliche Einschätzung abgegeben habe: „Die tatsächliche Entscheidung des Gerichts bleibt abzuwarten.“

Als vorsichtiger Kaufmann hat sich Tsalastras schon auf den schlimmsten aller Fälle, einer völligen Niederlage, eingestellt. „Wir haben bereits Rücklagen gebildet. Eine mögliche Rückzahlung reißt bei uns deshalb kein neues Finanzloch“, versichert der Kämmerer.