Oberhausen. . Die Änderung des Gewaltschutzgesetzes vor zwölf Jahren hat der Polizei viel zusätzliche Arbeit beschert. Dafür können die Polizisten seitdem gezielt gegen häusliche Gewalt vorgehen.
Die Änderung des Gewaltschutzgesetzes vor zwölf Jahren hat der Polizei viel zusätzliche Arbeit beschert. Dafür können die Polizisten seitdem gezielt gegen häusliche Gewalt vorgehen.
Im Jahr 2012 riefen 272 Oberhausener die Polizei wegen häuslicher Gewalt zur Hilfe – die meisten der Anrufer waren Frauen, doch auch einige wenige Männer meldeten Gewalt-Gefahr. Hinter den 272 Notrufen verbergen sich nach Angaben der Polizei rund 500 Straftaten, die von Beleidigung, Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, schwerer Körperverletzung bis zur Vergewaltigung reichen.
Polizei schreibt immer Anzeigen
Ganz gleich, um welche Art der Straftat es sich handelt, Anzeigen schreibt die Polizei immer.
171 Männer und acht Frauen wurden zusätzlich für vier Wochen der Wohnung verwiesen. 26 Männer und eine Frau mussten sogar direkt ins Polizeigewahrsam eingeliefert werden, weil sie beispielsweise zu heftig und andauernd randaliert hatten. „Im vergangenen Jahr waren die Zahlen auf ähnlich hohem Niveau“, sagt Polizeisprecher Andreas Wilming-Weber.
Häusliche Gewalt, Männer, die ihre Frauen verprügeln oder manchmal tatsächlich auch prügelnde Ehefrauen oder Kinder – das alles galt viele, viele Jahre lang in Deutschland als reine Privatangelegenheit. Die Polizei hatte kaum eine rechtliche Handhabe, hier deutlich und nachhaltig einzuschreiten. Bis dann im Jahre 2002 die Politik das Gewaltschutzgesetz geändert hat, um Frauen vor ihren prügelnden Partnern besser zu schützen. Dadurch veränderte sich auch die Arbeit der Polizei. „Immer, wenn sie in diesen Fällen gerufen werden, müssen sie eine Anzeige schreiben“, sagt Wilming-Weber.
Die Gefahr einschätzen
Die Polizeibeamten vor Ort haben zudem einzuschätzen, wie stark die Frau gefährdet, wie groß die Gefahr der Eskalation ist – sie müssen dann im Zweifelsfall den Mann der Wohnung verweisen.
„Den Frauen vermitteln wir gleich Kontakte zu Einrichtungen, in denen sie sich Hilfe holen können“, erklärt Wilming-Weber. In Oberhausen sind das das Frauenhaus, die Frauenberatungsstelle der Polizei, aber auch das „Kriminalkommissariat Opferschutz“ der Polizei. Die Polizeibeamten sind verpflichtet. ihr Vorgehen in jedem Einzelfall genau zu dokumentieren. Zudem sollen sie zusätzlich an dem Haus und der Wohnung des Opfers regelmäßig vorbeifahren. „Sie kontrollieren dann, ob der Mann sich auch wirklich fernhält“, versichert der Oberhausener Polizeisprecher Wilming-Weber.