Oberhausen. . Die NRW-Bank will sechs Millionen Euro von Oberhausens städtischem Unternehmen Ovision zurück bekommen: Das Geld war für die Entwicklung des früheren Stahlwerksareals geflossen - und sei nicht korrekt eingesetzt worden. Der Richter am Landgericht Duisburg sieht die Chancen für die Klage als gut an.

Was sollte um die Jahrtausendwende nicht alles Schönes auf dem Gelände des ehemaligen Thyssen-Elektrostahlwerkes unweit der Neuen Mitte entstehen: Ein „Multimediales Center NRW“, die „Gläserne Flugzeugfabrik“ und der „Gläserne Mensch“ sollten Besucherströme nach Oberhausen locken.

Aus all dem wurde nichts. Nun fordert die NRW-Bank, Förderbank der rot-grünen Landesregierung, sechs Millionen Euro zurück. Beklagt sind die Ovision Projektentwicklungsgesellschaft, die als Tochter der Stadt eigens zur Umsetzung der Pläne gegründet worden war, und die von Rot-Grün regierte Stadt Oberhausen. Neun Millionen Euro waren ab 1999 in das Projekt geflossen. Doch nach nur dreieinhalb Jahren war das Gelände an einen privaten Investor verkauft worden.

Sechs Jahre vergeblich verhandelt

Die NRW-Bank sieht die Bedingungen, an die die Förderung damals geknüpft war, als nicht erfüllt an. Im Gegensatz dazu glauben Ovision und Stadt, ihre Pflicht und Schuldigkeit bereits damit getan zu haben, dass sie die 250.000 Quadratmeter Industriefläche erschlossen und bebaubar machten. Nachdem die Beteiligten – unter Federführung des Wirtschaftsministeriums – sechs Jahre lang vergeblich verhandelten, wird die Sache nun zum Fall für die Justiz. Vor dem Landgericht Duisburg wurden am gestrigen Donnerstag dazu eine ganze Reihe komplexer Rechtsfragen erörtert.

Allerdings sprach vor allem einer, der Vorsitzende der achten Zivilkammer, der aus seiner rechtlichen Würdigung keinen Hehl machte. Es bestehe kaum ein vernünftiger Zweifel daran, dass der Projektentwickler Fördermittel zurückzahlen müsse. Es handele sich um öffentliche Gelder, deren Vergabe zwar nicht an einen Erfolg gebunden seien, spätestens mit dem Verkauf des Geländes sei der Förderzweck allerdings nicht weiter verfolgt worden.

Ovision in der Klemme

Die Ovision könne nun auch nicht mit einem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentieren, nur weil weitere in Aussicht gestellte Fördermittel nicht mehr flossen. Schließlich könne eine private Firma ihre Geschäfte nicht nur nur auf öffentliche Förderung stützen.

Ebenso deutlich machte der Richter, dass die Klage gegen die Stadt seiner Ansicht nach in die Irre führe. Die Stadt sei nach Auffassung des Klägers auf jeden Fall verantwortlich, weil sie damals eine Bürgschaft zu Gunsten der Ovision unterschrieb. Doch eben jene Form der Bürgschaft sei bereits zwei Jahre bevor sie der Oberhausener Oberbürgermeister unterzeichnete vom Bundesgerichtshof als unstatthaft verworfen worden. Etwas, das alle Beteiligten hätten wissen müssen.