Oberhausen. Die FDP-Ratsfraktion hat sich nun in die Diskussion um die Ratsentscheidung zum neuen Rechtsgeflecht für die Müllverbrennungsanlage eingeschaltet. Fraktionschef Hans-Otto Runkler sieht die GMVA in Gefahr und wird deshalb der rechtlichen Neukonstruktion zustimmen – wenn auch „nur zähneknirschend“.
Die FDP-Ratsfraktion hat sich nun in die Diskussion um die Ratsentscheidung zum neuen Rechtsgeflecht für die Müllverbrennungsanlage eingeschaltet. Fraktionschef Hans-Otto Runkler sieht die GMVA in Gefahr und wird deshalb der rechtlichen Neukonstruktion zustimmen – wenn auch „nur zähneknirschend“.
„Die Neukonstruktion ist der Versuch, die Anlage langfristig wirtschaftlich zu erhalten und die von vielen Haushalten mit Recht als unangemessen hoch angesehenen Verbrennungsentgelte auf ein vertretbares Maß (knapp unter 160 Euro pro Tonne) zu senken.“
Existenz der GMVA gefährdet
Als Auslöser für die Krise der GMVA betrachtet die FDP die langwierige Preisüberprüfung bei der Bezirksregierung: „Fachleute bemühen sich seit Jahren, den angemessenen Verbrennungspreis herauszufinden. Da das öffentliche Preisrecht ein Buch mit sieben Siegeln ist, kommt dieser Prozess nicht voran. Dass daraus ein unkalkulierbares Risiko für die Existenz der GMVA erwachsen kann, lässt sich schwerlich bestreiten.“
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Ursache für die heutige „Zwangslage der Stadt“ seien die vom damaligen NRW-Umweltminister Klaus Matthiesen weit über Bedarf ausgeweiteten Verbrennungskapazitäten in NRW. „Seine Nachfolgerin Höhn (Grüne) hielt dann die umweltschädlichen, aber billigen Mülldeponien länger in Betrieb. Dies brachte auch die kommunale GMVA in Schieflage.“
Die GMVA hat drei Jahre früher als geplant die Gewinnzone erreicht
Die von der Landesregierung erzwungene Teilprivatisierung habe zu alternativlosen Verträgen geführt, die die Stadt sogar zum Verbrennungspreis von 283 Euro verpflichteten. Heute noch steht die Stadt mit 60 Millionen Euro in der Haftung für die Schuldentitel.
Die GMVA habe dann drei Jahre früher als geplant die Gewinnzone erreicht. „Ein verantwortungsvoller Unternehmer hätte angesichts der Verschuldung gewiss die exorbitant hohen Gewinne im Unternehmen belassen, um ausreichende Rücklagen für Verpflichtungen zu haben. Der private Teileigner ließ, zur Freude der Kämmerer, die Gewinne weitgehend von der GMVA ausschütten. Dass sich die beteiligten Städte damit für die Laufzeit der Verträge weiter in der Hand des privaten Mitbetreibers befinden, kann niemanden außer diesem selbst freuen. Aber auch jetzt lässt die Zwangslage keinen Ausweg zu. Eine Insolvenz, die auch durch den privaten Anteilseigner gesteuert werden könnte, wäre für die Stadt katastrophal – wegen der Bürgschaftsverpflichtungen ebenso wie wegen möglicher Klagen des Miteigentümers in Bezug auf das vertraglich geregelte Tonnenentgelt.“