Oberhausen. Seit Anfang September sind die sogenanten Burkinis im Schwimmunterricht verpflichtend. Doch sei die Verpflichtung laut OGM für Oberhausen nicht ausschlaggebend. In den letzten Jahren wurde der Burkini für den Schwimmunterricht nur einmal beantragt. Dennoch halten die Schulen dieses Grundsatzurteil für wichtig.

Anfang September entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil, dass der Schwimmunterricht an den Schulen ab sofort auch für muslimische Schülerinnen verpflichtend sein soll. Auslöser war die Klage einer 13-jährigen Muslima aus Frankfurt, die die Teilnahme am Schwimmunterricht aus Glaubensgründen bislang ablehnte. Welche Auswirkungen hat das für Oberhausen? Die NRZ hakte nach.

„In den vergangenen Jahren gab es nicht den Fall, dass Schülerinnen die Befreiung vom Schwimmunterricht beantragt hätten“, so Alexander Höfer von der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM), die die städtischen Bäder betreibt.

Hygienevorschriften beachten

„Einen Fall gab es, in dem eine Schülerin beantragt hat, in einem Burkini ins Wasser zu gehen“, erinnert sich Höfer. Darunter versteht man eine spezielle Schwimmbekleidung für gläubige Muslima, die bis auf Gesicht, Hände und Füße den kompletten Körper bedeckt. Sie ist aus Elastan gefertigt und beinhaltet auch eine integrierte Badehaube. Damit zu baden „natürlich kein Problem“, bestätigt der OGM-Sprecher. „Und letzten Endes ist es gut, wenn junge Muslima schwimmen lernen, denn sonst gehören sie zu einer gefährdeten Gruppe im Wasser.“

Allerdings müssten beim Schwimmen im Burkini die Hygienevorschriften beachtet werden: „Wer so etwas trägt, muss natürlich vorher duschen und darf darunter keine Unterwäsche tragen“, erklärt Höfer. Dass diese Vorschriften eingehalten werden, dafür hätten die jeweiligen Schwimmlehrerinnen zu sorgen. „Aber wie gesagt“, betont er noch einmal, „einen solchen Fall hat es erst einmal in Oberhausen gegeben und in den vergangenen zwei Jahren keinen einzigen.“

Dieser Eindruck bestätigt auch an den Oberhausener Schulen. So unter anderem an der Gesamtschule Osterfeld: „Dass muslimische Mädchen sich aus religiösen Gründe weigern, am Schwimmunterricht teilzunehmen, ist bei mir in den vergangenen Jahren nicht angekommen“, so Schulleiterin Ingrid Wenzler. Daher begrüße sie das Grundsatzurteil zwar, benötige es aber nicht für den praktischen Schulalltag.

Wenzler: „Das gleiche Gesetz muss für alle gelten.“ Schwimmunterricht gebe es an der Gesamtschule Osterfeld im Jahrgang sechs, und „bei uns gibt es Mädchen, die mit Kopftuch den Leistungskurs Sport absolvieren“.

„Nicht nachgegeben“

An der Gesamtschule Alt-Oberhausen gibt es ebenfalls „kein Kind, das im Burkini am Schwimmunterricht teilnimmt“, so Schulleiter Karl-Heinz Burkart. Allerdings erinnert er sich an Einzelfälle, in denen sich Schülerinnen aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht abmelden wollten. „Aber da habe ich nicht nachgegeben“, sagt Burkhart, „sie sollten im Badeanzug teilnehmen. Dann hatte sich das meist erledigt.“

Der Schulleiter begrüßt, dass mit dem Urteil die Gleichbehandlung festgestellt wurde.