Oberhausen. . An den Oberhausener Schulen gibt es keine nennenswerten Fälle, bei denen muslimische Mädchen auf einen Burkini im Schwimmunterricht pochen. Wenn der Schulleiter hart bleibt, dann nehmen die Mädchen auch so teil.
Dass muslimische Mädchen sich aus religiösen Gründen weigern, am Schwimmunterricht teilzunehmen – „das ist bei mir in den vergangenen Jahren nicht als Problem angekommen“, sagt Ingrid Wenzler, Leiterin der Gesamtschule Osterfeld.
Weshalb sie das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts – wonach muslimischen Mädchen im Ganzkörperanzug („Burkini“) die Teilnahme am Schwimmunterricht zugemutet werden kann – zwar begrüßt, aber für den praktischen Schulalltag in Osterfeld bisher nicht benötigte.
„Da gibt’s keine Schwierigkeiten“
„Das gleiche Gesetz muss für alle gelten“, unterstreicht Ingrid Wenzler aber. Schwimmunterricht gibt’s an der GSO im Jahrgang sechs, und „bei uns gibt es Mädchen, die mit Kopftuch den Leistungskurs Sport absolvieren“.
„Wir haben kein Kind, das im Burkini am Schwimmunterricht teilnimmt“, sagt Karl-Heinz Burkart, Leiter der Gesamtschule Alt-Oberhausen. „Da gibt’s keine Schwierigkeiten“. Burkart erinnert sich an Einzelfälle, in denen sich Mädchen wegen religiöser Gründe abmelden wollten, „aber da habe ich nicht nachgegeben“, sie sollten im Anzug teilnehmen, „dann hatte sich das meist erledigt“. Er begrüßt, dass mit dem Urteil die Gleichbehandlung festgestellt wurde.