Oberhausen. Ein Kunde der EVO erhielt eine Rechnung über 27 Cent. Er übt daher Kritik an unverhältnismäßigen Verwaltungskosten des Energieversorgers. Treiben diese den Strompreis in die Höhe? Die EVO sagt: „Eine Schlussrechnung muss sein“ - egal wie niedrig ihr Betrag ist.
Da staunte Oswald Schmidt (Name geändert) wie vom Blitz getroffen, als kürzlich die Schlussrechnung des lokalen Energieversorgers EVO durch den Briefkastenschlitz flatterte. Sage und schreibe 27 Cent forderte das Unternehmen von dem Oberhausener nach – fällig zum 24. August. „Den detaillierten Berechnungsnachweis finden Sie in der Anlage“, erläuterte das Schreiben die Abrechnung auf drei beigefügten Seiten Papier.
23 Cent plus 4 Cent Mehrwertsteuer – das entspricht in etwa einer Kilowattstunde Strom, die Schmidt im Zeitraum von neun Tagen verbraucht haben soll. Der wiederum wundert sich über die Nachforderung an sich, „weil das ganze Schreiben doch schon viel mehr kostet als der eingeforderte Betrag.“
Das 20-fache des Betrags
Und er rechnet vor: Wenn ein Mitarbeiter – der womöglich 20 Euro die Stunde verdient – mindestens 15 Minuten mit dem Verfassen, Ausdrucken, Kuvertieren und Verschicken beschäftigt ist, kommt Schmidt unterm Strich auf ein Sümmchen von mindestens fünf Euro für das EVO-Schreiben. Das erforderliche Papier, den Umschlag, den Druck und das Porto mal nicht mitgerechnet.
Doch das ist längst noch nicht alles: Weitere 60 Cent Überweisungskosten plus investierte Zeit hat der Oberhausener schließlich selbst zu leisten, um die geforderten 27 Cent an den Energieversorger zu bezahlen. Alles in allem dürfte allein dieser Vorgang nicht weniger als sechs Euro gekostet haben. Und damit mehr als das 20-fache der Forderung.
„Es kann sich doch nur um einen Schildbürgerstreich handeln“, findet Oswald Schmidt, und fügt mit Augenzwinkern hinzu: „Kein Wunder, dass die EVO ihre Strompreise erhöhen muss – wohl um ihre Verwaltungskosten decken zu können.“
Rechnung ja, Mahnung nein
Eine Posse?, fragt sich Schmidt. „Nein“, widerspricht die Pressesprecherin der EVO Birgit Konopatzki. „Es gibt bei einer Schlussrechnung keine Untergrenze, ab der wir sie nicht verschicken würden.“ Schließlich gehöre zu einem Ende eines Vertrags immer auch eine ordnungsgemäße Bestätigung, an der man nicht sparen könne. „Die geht unabhängig von dem nachgeforderten Betrag immer raus – wir behandeln alle gleich. Und der Kunde wartet auch darauf“, begründet dies die EVO-Sprecherin. Der Aufwand für das Personal und die Kosten seien in diesem Fall nicht ausschlaggebend.
Allerdings, das räumt auch Konopatzki ein, erspare sich das Unternehmen bei besonders geringen ausstehenden Summen, den Betrag nachzumahnen – aus Kostengründen.