Oberhausen. .
Die Oberhausener Stadtsparkasse rät in einem dringenden Appell allen Unternehmen und Vereinen, sich zügig um die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf europäische Normen zu kümmern: Statt Bankleitzahl und Kontonummer gilt künftig auch im Inland die 22-stellige Mega-Nummer IBAN, die einige zahlenmüde Banker bereits „Iban, die Schreckliche“ getauft haben. Stichtag für die Pflicht-Umstellung: 1. Februar 2014.
„Wer glaubt, er habe noch viel Zeit, dem droht der missliche Umstand, kein Geld mehr auf sein Konto zu bekommen“, sagt Sparkassen-Chef Bernhard Uppenkamp.
„Viele haben völlig falsche Vorstellungen davon, wie viel Aufwand diese Reform für Betriebe und Vereine bedeutet.“ Wer nicht handelt, dem droht also Anfang 2014 ein Geld-Chaos. Schon im März befürchtete Oberhausens Deutschbanker Ingo Ottmann, dass die Privat- und Geschäftskunden die Umstellungsarbeit unterschätzen: „Da besteht ein großer Bedarf an Beratung.“
Teufel steckt im Detail
Vor allem wer per Lastschrift Mitgliedsbeiträge oder Vorauszahlungen über seine Bank einzieht, muss neue Formalien beachten – und sich eine „Gläubiger-ID“, eine bestimmte Nummer, besorgen. Jeder Lastschrift-Kunde, jedes Vereinsmitglied benötigt dann noch eine durch den Verein oder das Unternehmen vergebene „Mandanten-ID“. Wie andere Banken auch sind der Stadtsparkasse ab Februar 2014 die Hände gebunden: „Wir dürfen keine Lastschriften mehr auf Papier oder per Datenträger annehmen“, warnt Uppenkamp. Zudem müsse rechtlich das neue IBAN-Lastschriftverfahren Kunden mitgeteilt werden.
Deshalb hat sich der Sparkassen-Kunde EVO, die Energieversorgung Oberhausen, schon seit Sommer 2012 um die IBAN-Reform gekümmert. EVO-Finanzchef Eckhard Seifert hat dabei erfahren, dass die Umstellung erhebliche Beratungs- und Software-Kosten verursacht – bei 1,2 Millionen Datensätzen kommen über 100 000 Euro zusammen. „Der Teufel steckt im Detail, das duldet keinen Zeitaufschub“, meint der Sparkassen-IBAN-Verantwortliche Michael Claus nicht nur mit Blick auf einzuhaltende Datenformate für die Übermittlung an die Geldinstitute.
Aufwand bleibt überschaubar
Die neue IBAN-Nummer soll den Zahlungsverkehr in ganz Europa beschleunigen. Für Privatpersonen bleibt der Aufwand für die Umstellung überschaubar. Verpflichtend wird die IBAN für Privatkunden bei inländischen Überweisungen erst zum 1. Februar 2016. Bis dahin kann man mit der alten Kontonummer und der Bankleitzahl operieren. Arbeitnehmer sollten aber bei ihrer Firma auf die IBAN-Umstellung drängen – sonst kommt der Lohn plötzlich im Februar auf dem Konto nicht mehr an.
IBAN bedeutet nichts anderes als Internationale Bankkontonummer. Ab 2016 darf man sie als einzige nur noch für sein Konto benutzen. Bis dahin ist auch noch die BIC-Nummer anzugeben, die die genaue Bankfiliale kennzeichnet. Sie gleicht also der heutigen Bankleitzahl BLZ. Die IBAN-Nummer und die BIC-Nummer stehen schon heute auf vielen Kontoauszügen und EC-Karten. Die Gläubiger-ID gibt es im Internet unter www.bundesbank.de/sepa.