Bottrop. .
Der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa soll vereinheitlicht werden, Lastschriften und Überweisungen überall gleich geregelt sein. Umgesetzt werden soll das verpflichtend ab Februar 2014 in insgesamt 32 Staaten unter dem Stichwort SEPA. Die wichtigsten Fragen dazu klärt Anette Abraham von der Verbraucherzentrale Bottrop.
Welcher Zweck wird verfolgt?
Im Moment sind z.B. Überweisungen in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedlich geregelt. „Das möchte man vereinheitlichen und dadurch vereinfachen“, so Anette Abraham. Das Überweisungsformular sieht dann künftig in Deutschland genauso aus wie in anderen Staaten. Es soll für den Verbraucher auch günstiger werden, Zahlungen von Deutschland aus ins Ausland zu leisten, erläutert Abraham. „Ob es so umgesetzt wird, auf welche Kosten sich der Verbraucher einstellen muss, kann man aber jetzt noch nicht sagen.“
Welche Vorteile bietet das SEPA-Verfahren für Verbraucher?
Abraham nennt ein Beispiel: Wenn man ein Haus in Spanien hat, musste man bislang etwa für die Stromrechnung ein spanisches Konto haben. „Jetzt wird es möglich sein, das vom deutschen Konto aus zu machen.“ Ebenfalls neu dank SEPA: Bei Lastschriften kann der Kontoinhaber künftig acht Wochen lang das Geld zurückholen, bisher nur sechs.
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Gibt es auch Nachteile?
Wenn früher eine Lastschrift platzte, hat die Bank den Verbraucher kostenfrei informiert, so Abraham – jetzt aber darf die Bank Gebühren nehmen. Ein möglicher weiterer Nachteil: Die Verbraucher müssen sich umstellen und künftig statt Bankleitzahl und Kontonummer immer eine Nummer mit 22 Stellen angeben, die so genannte IBAN.
Was ist die IBAN?
IBAN steht für international bank account number (internationale Bankkontonummer); sie ersetzt sowohl bei grenzüberschreitenden als auch bei innerdeutschen Überweisungen und Lastschriften in Euro die gewohnte Kontonummer und Bankleitzahl. Das heißt: Künftig muss der Verbraucher bei Bankgeschäften die 22-stellige IBAN parat haben. Sie setzt sich zusammen aus einem zweistelligen Länderkennzeichen (DE), einer zweistelligen Prüfziffer, der gewohnten Bankleitzahl und Kontonummer (siehe Grafik). Letztere muss immer zehnstellig sein und wird bei Bedarf mit Nullen aufgefüllt. Alles wird hintereinander weg geschrieben. Abraham: „Prüfziffer und Länderkennzeichen sollen dazu dienen, dass Fehlüberweisungen minimiert werden.“
Muss der Verbraucher im Vorfeld des Stichtags 1. Februar tätig werden?
Nein, betont Anette Abraham. Die „Arbeit“ liege bei den Geschäftsleuten und Unternehmen, die ihre Systeme umstellen müssen. Bereits schriftlich erteilte Einzugsermächtigungen gelten weiter. Und: „Die Verbraucher haben eine Schonfrist. Bis Februar 2016 werden im Inland die Überweisungen mit den alten Angaben noch akzeptiert und von der Bank umgestellt auf die IBAN“, erklärt Anette Abraham.