Hagen. .

Die neuen Größen IBAN und BIC kommen, die vertrauten BLZ und Konto-Nummer gehen darin auf – es ist die größte Veränderung im europäischen Zahlungsverkehr seit Einführung der Gemeinschaftswährung vor elf Jahren: Zum Stichtag 1. Februar 2014 tritt der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum in Kraft, kurz Sepa (Single Euro Payments Area). Überweisungen und Lastschriften in der bisherigen Form sind dann nicht mehr möglich. Trotz erheblichen Aufwands bei der Umstellung scheinen die meisten Geschäftskunden – und dazu zählen in diesem Fall auch Vereine und Verbände – die Vorbereitung auf die lange Bank zu schieben. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe warnt eindringlich davor. Und setzt auf Aufklärung.

Alle Buchungen betroffen

Als „Umzugstermin, der lange feststeht, aber scheinbar niemanden interessiert“ beschreibt Marc Börstinghaus den Umstellungstag im nächsten Jahr. Börstinghaus, Referent für Zahlungsverkehr und Online-Banking beim Sparkassenverband in Münster, ist derzeit als Reisender in Sachen Sepa-Aufklärung in Westfalen unterwegs. Insbesondere um Vereine zu informieren.

Wenn es um den künftigen grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr geht, ist die Reaktion, auf die Börstinghaus trifft, meist die gleiche: „Was habe ich damit zu tun?“ Die Antwort des Sparkassen-Betriebswirts ist stereotyp: „Es geht bei Sepa nicht nur um die Anzahlung für das gemietete Ferienhaus in Österreich oder das Knöllchen aus den Niederlanden. Von den Veränderungen sind auch alle Buchungen innerhalb von Deutschland betroffen.“ Mietzahlungen, Vereinsbeiträge, Versandhausrechnungen. So will es der europäische Gesetzgeber.

Gefahr: Zahlungsunfähigkeit

Das gute an der Umstellung: „Es ist kein Hexenwerk“, beruhigt Börstinghaus aufgebrachte Gemüter – und sieht sogar Vorteile für Privatkunden, die künftig 14 Tage vor einer Abbuchung von ihrem Konto über die Belastung schriftlich informiert werden müssen.

Es gibt aber auch eine große Gefahr: Dass Unternehmen nicht rechtzeitig auf die Umstellung vorbereitet sind. Im „Extremfall gibt es zahlungsunfähige Kunden, weil Löhne und Gehälter nicht ankommen, weil die Arbeitgeber nicht aufs neue Datenformat umgestellt haben.“ Aber auch Vereine müssen sich umstellen, um die Beiträge ihrer Mitglieder einziehen zu können.

Was genau ändert sich durch Sepa?

IBAN: Die internationale Bankkontonummer, wird zwingend eingeführt. Sie hat in Deutschland 22 Stellen: Die zweistellige Länderkennung („DE“), eine ebenfalls zweistellige Prüfziffer, die zehnstellige Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer. Bis auf die ersten vier Ziffern also dem Kontoinhaber vertraute Zahlen.

BIC: Der Banken-Identifikations-Code ist eine Art internationale Bankleitzahl. Er hat acht oder elf Stellen. Die BIC-Angabe ist nur bei grenzüberschreitenden Zahlungen und auch nur bis zum 1. Februar 2016 erforderlich.

Gläubiger-ID: Für diejenigen, die Lastschriften einziehen – egal ob ein Verein oder Vermieter, Versandhandel oder Stadtwerke – wird die neue Gläubiger-Identifikationsnummer wichtig. Sie muss jedem Mitglied/Mieter/Kunden individuell zugeteilt werden. Ohne diese Gläubiger-ID kann die Zahlungsabwicklung nicht erfolgen. Der Tipp des Bankfachmanns an Vereine: „Einfach die Mitgliedsnummer zur Gläubiger-ID machen.“ Allerdings: Die Änderungen – IBAN, BIC und Gläubiger-ID – müssen in der Vereinsverwaltung oder beim elektronischen Online-Banking eingepflegt werden. „Das kann arbeitsintensiv sein“, rät der Sparkassenverband dazu, sich rechtzeitig damit zu befassen. Gefordert wird das sogenannte XML-Format (ISO-Standard 20022) bei den Dateneinreichungen bei den Geldinstituten.

Überweisungen in Euro können künftig ohne Begrenzung der Beträge auf Konten in Deutschland und in die anderen 32 Sepa-Teilnehmerländer vorgenommen werden.

Buchungen, die über Sepa abgewickelt werden, sollen künftig innerhalb eines Geschäftstags auch gebucht sein.

System funktioniert

Dass das System an sich funktioniert, lässt sich nachweisen: „Alle Renten-Überweisungen werden seit bereits zwei Jahren im Sepa-Format abgewickelt und seit Monatsbeginn auch die Kindergeld-Beträge“, berichtet Marc Börstinghaus. Und erneuert seinen Rat eindringlich: Dass sich insbesondere Geschäftskunden rechtzeitig mit der Umstellung befassen sollten. Denn: „Der Bundesfinanzminister geht davon aus, dass die Umstellung funktioniert. Es gibt keinen Plan B für Deutschland.“