Oberhausen. Das Oberhausener Ehepaar Aretz verzweifelt zunehmend. Seit nun mehr einem Jahr schlägt sich Ralf Aretz mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) herum, ein Ende ist nicht in Sicht. Mittlerweile liegt der Fall vor dem Sozialgericht. Grund für den Zwist sind zehn Euro, die seine Frau Despina nicht bezahlt haben soll.

Im Frühjahr 2012 bekommt Despina Aretz Post von der KVNO: Sie habe die Praxisgebühr für das vorangegangene Quartal nicht gezahlt. Ehemann Ralf findet jedoch schnell die Quittung für die beglichenen zehn Euro. Das reiche jedoch nicht aus, die zehn Euro stünden dennoch aus, meint die KVNO. „Wir werden nichts zahlen“, stellt Ralf Aretz klar. Dabei gehe es ihm nicht um die Summe: „Wir können eine Quittung vorweisen. Das Verhalten der KVNO ist für mich unbegreiflich.“

KVNO muss auf das Geld bestehen

Mit einer Überweisung der Hautärztin begab sich die 44-Jährige in die Obhut ihres Hausarztes. Der Brief über die ausgelassene Zahlung sei ein Schock gewesen. „Ich habe unseren Hausarzt sofort angerufen.“ Die Benachrichtigungen seien automatisch erstellt worden, erklärt dieser. Dass Despina Aretz eine Überweisung vorgelegt habe, bestreite der Hausarzt nicht. „Der Überweisungsschein ist aber verschwunden. Keiner weiß, wo der Schein abgeblieben ist“, sagt Aretz.

Karin Hamacher, eine Sprecherin der KVNO, kann das nicht nachvollziehen. „Eigentlich muss der Überweisungsschein übergeben und vom Arzt umgehend entsprechend verzeichnet worden sein.“ Passiert dies nicht, sendet der Arzt Mahnungen aus. „Wir müssen auf den zehn Euro beharren“, erklärt Karin Hamacher. Schließlich treibe die KVNO lediglich die Gelder für die gesetzlichen Krankenkassen ein.

Ärzte sollen von Schweigepflicht entbunden werden

„Frau Aretz hätte sich sofort auf den Bescheid der KVNO bei dieser melden sollen, da der Bescheid eine Art Anhörungsverfahren darstellt.“ Despina Aretz habe aber überhaupt nicht darauf reagiert und schließlich im Juli Klage eingereicht, gibt die Sprecherin an. „Mit der Überweisung der Hautärztin wäre das Thema erledigt gewesen.“

Nun entscheidet das Sozialgericht, wie der Fall letztendlich ausgehen wird. Auch dieses Verfahren macht dem Ehepaar zu schaffen. „Das Gericht hat angeordnet, dass meine Frau ihre Krankheitsgeschichte ausbreiten und sämtliche Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden soll.“ Das käme jedoch nicht in Frage.