Oberhausen. . Eine Oberhausener Hals-Nasen-Ohrenarzt-Praxis hat offenbar von einem Patienten Geld verlangt, damit er an einen raschen Behandlungstermin komme. Diesen Fall schilderte jetzt ein Oberhausener WAZ-Leser. Gegen zehn Euro sei ihm ein Termin in der “offenen Sprechstunde“ angeboten worden.

Der Oberhausener Ronnie Doll wähnte sich „im falschen Film“. Der Mann rief an einem Mittwochmorgen in einer Hals-Nasen-Ohrenarzt-Praxis an, weil er einen Termin für einen Arztbesuch vereinbaren wollte. Der Patient schildert folgenden spannenden Dialog, der sich während des Telefonates entspann:

„Fragt die Arzthelferin: ‘Kassenpatient?’ Antwort: ‘Ja’. Darauf die Sprechstundenhilfe: ‘Tut uns Leid, heute sind alle Termine vergeben, aber wenn Sie wollen, können Sie gegen Zahlung von zehn Euro in die offene Sprechstunde ab 11 Uhr kommen.“

Zur Erklärung: Offene Sprechstunde bedeutet, die Möglichkeit eines Arztbesuchs ohne Termin.

Das ist nicht zulässig

Ronnie Doll fand das „kurios“. Kaum, dass die Praxisgebühr abgeschafft wurde, sollte er plötzlich einfach so zehn Euro für einen Termin zahlen. Er kontaktierte seine Krankenkasse, die AOK. Außerdem wandte er sich schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein.

Der Regionaldirektor der AOK, Hans-Werner Stratmann, sagte jedenfalls sofort: „Zehn Euro für einen Arzttermin zu nehmen, ist nicht zulässig.“ Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein sei dafür zuständig, diese unzulässige Regelung abzuschaffen.

Auch Gebühren für früheren Termin unzulässig

Karin Hamacher, Pressereferentin der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, gibt Hans-Werner Stratmann Recht. Als „nicht zulässig“ schildert auch sie es, eine Gebühr für einen Arztbesuch zu fordern. „Wir haben es auch schon erlebt, dass Gebühren für eine frühere Terminvergabe erhoben wurden.“ Auch das sei nicht rechtens, betont die Sprecherin der KV.

„Das müssen wir den Ärzten auch deutlich machen“, sagt Hamacher. In der Regel würden die angesprochenen Praxen von diesen Geldforderungen auch Abstand nehmen.

Mediziner äußerte sich bisher nicht

Mit dem aktuellen Vorfall in der Oberhausener HNO-Praxis wird sich nun die Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung befassen. „Sie wird die Praxis um eine Stellungnahme bitten“, erklärte Hamacher.

Der Mediziner selbst wollte sich gegenüber der Redaktion am Telefon nicht äußern. Der Arzt bat um eine Darstellung des Vorfalls per E-Mail, auf die er sich allerdings ebenfalls nicht meldete.