Oberhausen. . Helmut Krause hat für 2013 bereits seine Praxisgebühren bezahlt und dafür einen Befreiungsausweis von seiner Krankenkasse erhalten. Trotz des Wegfalls der Praxisgebühr bekommt Krause seine bereits gezahlte Gebühr für das kommende Jahr nicht zurück.

Um in der Arztpraxis oder Apotheke nicht jedes Mal das Portemonnaie zücken zu müssen, hat Helmut Krause seiner Krankenkasse, der AOK, regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag überwiesen und dafür im Gegenzug einen Ausweis erhalten, der ihn für das folgende Jahr von Zuzahlungen und Praxisgebühr befreit.

Nun fällt aber 2013 die Praxisgebühr weg. „Müsste mir die Kasse dann nicht 40 Euro von der Summe, die ich ihr auch diesmal wieder überwiesen habe, zurückerstatten?“, fragt er.

„Nein“, sagt Hans-Werner Stratmann, Regionaldirektor der AOK. Das Sozialgesetzbuch liste eben nicht nur all die Punkte auf, bei denen eine Selbstbeteiligung des Patienten – darunter auch die Praxisgebühr – verlangt werden muss, es sei dort auch klar aufgeführt, wie viel ein Versicherter aus eigener Tasche zu zahlen habe. Die Berechnungsformel lautet grob folgendermaßen: „Zwei Prozent von den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt abzüglich bestimmter Freibeträge, bei chronisch Kranken ist es ein Prozent.“

Praxisgebühr ist nicht entscheidend

Ob nun ab 2013 die Praxisgebühr wegfalle oder nicht, das beschriebene Berechnungsverfahren habe sich nicht geändert, so Stratmann. Der Hintergrund dafür: Mit der Einführung der Selbstbeteiligung im Jahr 2004 wollte der Gesetzgeber aber auch verhindern, dass die Kosten für den Patienten aus dem Ruder laufen.

Denn: Zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal bei Arzt- oder Zahnarztbesuchen, fünf bis zehn Euro Zuzahlung pro Medikament, zehn Euro pro Krankenhaustag (mit der Begrenzung auf 280 Euro), zehn Euro Verordnungsgebühr bei Heilmitteln plus zehn Prozent des Abgabepreises – je nach gesundheitlicher Verfassung kann schnell ein erklecklicher Betrag zusammenkommen.

„Die 40 Euro Praxisgebühr im Jahr sind übrigens nicht entscheidend. Die Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte schlagen viel höher zu Buche“, sagt Stratmann.

Beitrag errechnen lassen

Für ihn wäre es die absolute Ausnahme, wenn ein Versicherter, der wie Helmut Krause für 2013 seinen Zuzahlungsbetrag überwiesen und dafür einen Befreiungsausweis erhalten hat, von der Krankenkasse Geld zurückerhielte.

AOK-Kunde Helmut Krause hat allerdings ausgerechnet, dass er wohl so eine Ausnahme ist. Daher will er in den Folgejahren auf einen Befreiungsausweise verzichten und lieber wieder in der Apotheke das Portemonnaie zücken.
Versicherte können den Betrag, den sie an Zuzahlungen leisten müssen, im Internet errechnen lassen.