Oberhausen.
Deutlich früher als erwartet endete gestern vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 24-jährigen Oberhausener. Am 9. August 2012 hatte er in der Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin in Oberhausen deren achtjährigen Sohn durch zwei Stiche in die Brust getötet. Wenig überraschend ordnete das Schwurgericht die unbefristete Unterbringung des psychisch kranken Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Sichtlich erschüttert hatten die Verfahrensbeteiligten am Ende der Beweisaufnahme noch den Mitschnitt des Notrufs angehört, mit dem die 29-jährige Mutter des sterbenden Kindes Hilfe herbeirief. Über der verzweifelten Forderung der Frau, schnell einen Krankenwagen zu schicken, war im Hintergrund das sinnlose Toben und Schreien des völlig außer sich geratenen Beschuldigten zu hören.
Psychotische Störung und wahnhafte Zustände
Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass der 24-Jährige unter einer schweren psychotischen Störung mit wahnhaften Zuständen leide. Die Tat habe er im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Nur durch eine Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses sei sicherzustellen, dass der Beschuldigte keine weiteren schweren Straftaten begehe.
Der Strafkammer blieb am Ende nur, den Oberhausener vom Vorwurf des Totschlages freizusprechen. Zugleich kam sie dem Antrag von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage nach und ordnete die Unterbringung des 24-Jährigen an.
Keine Anzeichen von Gewalt
Besonders tragisch: Die Mutter des Kindes hatte zwar gewusst, dass ihr Lebensgefährte psychisch krank war. Anzeichen dafür, dass er gegenüber dem Kind gewalttätig werden könnte, hatte es aber nie gegeben. Im Gegenteil: Der Beschuldigte hing an dem Jungen und wollte ihm nach eigenen sogar den Traum von einem Ägypten-Urlaub ermöglichen.