Oberhausen. Anfang März beginnt am Duisburger Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des kleinen Jason aus Oberhausen, der im August getötet wurde. Verantwortlich sein soll der damalige Lebensgefährte der Mutter. Dem psychisch kranken 27-Jährigen droht die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

Der Tod des acht Jahre alten Jason, der im August in Oberhausen vom Lebensgefährten seiner Mutter erstochen worden sein soll, hat viele Menschen getroffen. Ab dem 5. März soll am Duisburger Landgericht nun der Prozess gegen den vermeintlichen Täter beginnen.

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Dem 27-Jährigen droht keine Gefängnisstrafe, dafür aber die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Denn bereits jetzt geht die anklageerhebende Staatsanwaltschaft Duisburg davon aus, dass der psychisch kranke Mann nicht schuldfähig ist. Das erklärte Gerichtssprecher Jan Behrmann auf Anfrage der WAZ-Mediengruppe.

An die Tat will sich der psychisch kranke Mann nicht erinnern können. Er hatte in der gemeinsamen Wohnung an der Humboldtstraße mehrfach mit einem Messer mehrfach auf Jason eingestochen. Der Junge starb kurze Zeit später in einem Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen.

Lichterkette für getöteten Jason

Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war.
Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war. © Fabian Strauch/WAZ FotoPool
Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war.
Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war. © Fabian Strauch/WAZ FotoPool
Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war.
Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war. © Fabian Strauch/WAZ FotoPool
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Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war. © Fabian Strauch/WAZ FotoPool
Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war.
Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war. © Fabian Strauch/WAZ FotoPool
Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war.
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Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war.
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Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war.
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Bei einer Lichterkette gedachten 600 Menschen am Montag des kleinen Jason, der am Donnerstag vergangener Woche umgebracht worden war.
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Der Freund der Mutter litt schon seit längerem an Angstzuständen und Depressionen, hatte aber wohl gegen ausdrücklichen ärztlichen Rat eine psychiatrische Behandlung verweigert. Eine Veranlassung zur Zwangseinweisung gab es aber nicht. Zunächst sind in dem sogenannten Sicherungsverfahren fünf Prozesstage anberaumt. (mawo)