Oberhausen.

Ein Alkoholverbot für Jugendliche? Seit Jahren wird ein Verkaufsverbot nach 22 Uhr an junge Menschen unter 18 Jahren mal im Bund, mal im Land gefordert. Kürzlich forderten auch die kommunalen Spitzenverbände NRW ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol nach 22 Uhr: Es könne dazu beitragen, den Alkoholexzessen gerade unter jungen Menschen entgegenzuwirken. In Oberhausen allerdings sieht man keinen Bedarf, sich der Forderung anzuschließen.

Oberhausen hat laut Stadt keine auffälligen Gruppen

„Sollte es Gesetz werden, machen wir natürlich mit“, sagt ein Sprecher der Stadt. Es gebe in Oberhausen aber keine auffälligen Gruppen von regelmäßig alkoholisierten Jugendlichen, allenfalls passierten solche Exzesse hin und wieder bei Großveranstaltungen, zeigt sich der Stadtsprecher überzeugt.

Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) von 2010, die im Oktober 2012 veröffentlicht wurde, könnte der Oberhausener Gelassenheit Vorschub leisten. Demnach ist der gelegentliche Konsum der 12- bis 17-Jährigen von 21 auf 13 Prozent gesunken. Das Komasaufen ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren weniger Trend als zuvor und sank von 22,6 auf 16,7 Prozent.

Ein Verkaufsverbot ab 22 Uhr ist umstritten

Greift ein solches Verkaufsverbot ab 22 Uhr überhaupt bei Jugendlichen? Das ist umstritten. Bislang führte dies nur Baden-Württemberg (2010) ein, in Bayern verpflichteten sich Tankstellen dazu freiwillig. Der Erfolg scheint mäßig zu sein: Jugendliche sorgen seit Einführung des Verbots halt im Supermarkt vor.

Auch Silvio Fürst, Inhaber des 24-Stunden-Kiosk an der Teutoburger Straße, hat bereits ähnliche Beobachtungen gemacht, obwohl es noch kein solches Verbot gibt: „Wer am Samstag kurz vor 22 Uhr im Kaufland ist, wird sich wundern, wie viele Jugendliche dort sind.“ Um sich schnell mit Alkohol einzudecken. Ob sie das Ziel erreichen, ist ungewiss: Harter Alkohol darf erst ab 18 Jahren verkauft werden, Bier erst ab 16 Jahren.

Oberhausener Kioskbesitzer fürchtet um sein Nachtgeschäft

Der Kioskbesitzer, der auch einen Nachtlieferservice anbietet, hält von einem Verbot wenig: „Jugendliche finden einen Weg.“ Und wenn nicht so, dann eben über einen 18-Jährigen Kollegen. Fürst gibt außerdem noch zu bedenken: „Wenn Jugendliche sich vorher eindecken müssen, weil sie nach 22 Uhr nichts mehr bekommen, werden sie mehr einkaufen.“ Und damit auch mehr trinken.

Wen trifft ein Verbot dann? „Zuallererst Kioskbesitzer und Tankstellen“, befürchtet Fürst. Denn für sie ist der Nachtverkauf ein wichtiger Teil des Tagesgeschäfts, „aber nicht wegen der Jugendlichen, sondern wegen der Erwachsenen, die nachts vorbeikommen.“

Auch Kirchvertreter hegt Zweifel am Verbot

Dass Alkoholmissbrauch ein Problem für Jugendliche ist, daran zweifelt Superintendent Joachim Deterding nicht. „Verbote helfen aber grundsätzlich nicht“, ist er jedoch skeptisch. Wir müssen unsere Erziehungsziele überdenken“, meint der Superintendent, „und Jugendlichen den richtigen Umgang mit Alkohol beibringen.“