Essen. Das Bundesverkehrsministerium will doch nicht das Alkoholverbot für Fahrer von Gefahrgut-Lkw kippen. Ein entsprechender Satz in einem Gesetzentwurf sei missverständlich gewesen, sagte ein Ministeriumssprecher. Tatsächlich sollen die Regeln sogar strenger werden.

Ein schräg geratener Satz in einem Gesetzentwurf sorgt für Aufregung gesorgt: Will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das totale Alkoholverbot für Fahrer von Gefahrguttransporten kippen und durch die 0,5 Promille-Grenze ersetzen?, fragte sich die Republik – und reagierte entsetzt.

„Absurd“ fand der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, den vermeintlichen Plan. „Völlig unverständlich, abwegig“, nannte auch der Vorsitzende des Verkehrsausschusses Anton Hofreiter (Grüne) den Vorgang. Derzeit werde doch über eine Ausweitung des Alkoholverbots geredet, nicht über das Gegenteil, sagte Hofreiter.

EU-weit werden die Regeln für den Gefahrguttransport überarbeitet.

Was die Verkehrsexperten irritiert hatte: Im Entwurf der 7.Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen heißt es tatsächlich, die Worte im geltenden Recht, das ein totales Trinkverbot vorsieht, sollten durch „Getränke bis 0,245 mg/l AAK oder 0,49 Promille BAK“ ersetzt werden. Wobei AAK und BAK jeweils für Atem- und Blutalkoholgehalt steht.

EU-weit werden im kommenden Jahr die Regeln für den Gefahrguttransport überarbeitet. Zahlreiche Einzelheiten werden auch im deutschen Recht verändert. Aber so?

Gesetzessprache, schwere Sprache. „Es liegt ein Missverständnis vor“, sagte am Nachmittag ein Sprecher des Ministeriums, „die 0,0-Grenze bleibt unberührt“. Lediglich der Bereich ab 0,5 Promille solle aus dem Bereich des Gefahrgutrechtes herausgenommen und der normalen Straßenverkehrs-Ordnung unterstellt werden, „um eine schärfere Ahndung möglich zu machen“. Künftig soll nämlich nicht mehr möglich sein, was heute noch möglich ist: Dass angetrunkene Gefahrgut-Fahrer nicht mit Punkten der Flensburger Sünderkartei belegt werden. Auch eine interessante Information.

Schwere Unfälle mit Gefahrgut-Transportern

Die Gefahrgut-Regeln waren nach schweren Unfällen in den 70er und 80erJahren eingeführt worden. So raste im Juli 1987 ein Tanklastzug ungebremst in eine Eisdiele in der Innenstadt von Herborn. Sechs Menschen kamen um, 38 wurden verletzt, 12 Häuser brannten aus.

GdP-Chef Witthaut erinnert auch an die Katastrophe auf dem spanischen Campingplatz Los Alfaques, die 1978 217 Menschen das Leben kostete. Offenbar dank der strengen Vorschriften ist die Zahl der Unfälle mit gefährlichen Stoffen in den letzten Jahren zurückgegangen.