Oberhausen. Umweltzone schließt fast 2000 Fahrzeuge mit roter Plakette aus.
Die Feinstaubbelastung soll weiter runter: Seit dem 1. Januar gilt in der Umweltzone Ruhrgebiet ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette. Damit auch für alle Oberhausener erkennbar ist, in welchen Bereichen der Stadt sie nur noch mit gelber oder grüner Plakette einfahren dürfen, werden derzeit die Hinweisschilder auf den aktuellen Stand gebracht. „Die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen haben alles so vorbereitet, dass die 69 Straßenschilder am 2. und 3. Januar ausgetauscht wurden“, erklärt Helmut Czichy, Leiter des städtischen Umweltamtes. Nur an den Autobahnausfahrten könnte es noch etwas länger dauern, bis die Hinweisschilder gewechselt sind. „Dafür ist der Landesbetrieb Straßen.NRW zuständig. Laut dessen Aussage, kann das noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.“
Eine gewisse Schonzeit
In der Übergangsphase wird noch nicht so streng kontrolliert. „In der ersten Zeit wird das von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes und den Politessen noch nicht so streng gesehen.“ Darum gebe es eine gewisse Schonzeit.
Der Komplette Süden ist für Rote Plakette Tabu
Der Oberhausener Teilbereich der „Umweltzone Ruhrgebiet“, nimmt den kompletten Süden des Stadtgebiets ein.
Im Norden wird der Bereich wie folgt begrenzt (von Westen aus betrachtet): Königstr., Weierstr., Hiesfelder Str., Jägerstr., A516, Dreilinden und Teutoburger Str.
1474 Autos betroffen
Von der Verschärfung des Einfahrverbotes sind 1474 Autos von Oberhausener Haltern mit roter Plakette betroffen. „Das macht erfreulicherweise nur noch einen Anteil von 1,5 Prozent an allen in der Stadt zugelassenen Pkw aus.“ Hinzu kommen noch 269 leichte Nutzfahrzeuge – bis 3,5 Tonnen – und 191 schwere Nutzfahrzeuge mit roter Plakette. Darüber hinaus gibt es in der Stadt 1205 Autos, die aufgrund ihrer Umweltschädlichkeit überhaupt keine Plakette mehr erhalten haben.
Ausnahmegenehmigungen sind möglich
Für die Besitzer solcher Fahrzeuge gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, um weiter in Oberhausen unterwegs sein zu dürfen. So gilt etwa die Fuhrparkregelung für Unternehmen mit zwei oder mehr Nutzfahrzeugen. Die Regelung besagt, dass ein Nutzfahrzeug mit einer roten Plakette weiter in die Umweltzone einfahren darf, wenn ein „Ausgleichsfahrzeug“ mit einer gelben oder grünen Plakette auf den Halter angemeldet ist. Weitere Ausnahmen sind bei wirtschaftlichen oder sozialen Härtefällen möglich.
Bußgeld von 40 Euro
„Allein gestern und vorgestern haben sich 35 Bürger gemeldet, die sich über so eine Ausnahmegenehmigung informieren wollten“, so Czichy. Hierbei weist er auf die drohenden Strafen hin. „Bei Verstößen gegen die Einfahrtsbestimmungen droht ein Bußgeld von derzeit 40 Euro.“ Außerdem wird ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg fällig. Ab 1. Juli 2014 werden auch Fahrzeuge mit einer gelben Plakette nicht mehr in die Umweltzone einfahren dürfen.